Teilnahme der Ersatzmitglieder an der BR-Sitzung
hallo und ein schönes neues Jahr. Hab mal ne frage wegen den Ersatzmitgliedern. Bei uns kommt es vor, das wenn wir unsere Ersatzmitglieder laden, diese einfach sagen, sie können an der Sitzung nicht teilnehmen. Ohne Angaben von Gründen. Es handelt sich hierbei immer um die gleichen Personen. Kann man denn da nichts machen? Müssen diese denn teilnehmen wenn sie geladen wurden? Diese haben einmal teilgenommen und dann nie wieder. Ist sicherlich schon 5 x vorgekommen. Auch bei unseren Stammbr´ler kommt es immer des öfteren vor, das sie kurzfristig absagen oder erst garnicht erscheinen oder über irgendwelche dritten, dann sich entschuldigen, nicht teilnehmen zu können. Was haben wir denn da für Möglichkeiten. Wir sind 9 BR - Mitglieder, aber an den Sitzungen oft nur 7.
Community-Antworten (2)
03.01.2007 um 11:29 Uhr
Daniela, für Ersatzmitglieder gelten dieselben Verhinderungsgründe, wie für ordentliche BRM. Auf die fehlende Moral liesse sich mit dem §23 BetrVG Einfluss nehmen. Dazu bitte in eine Kommentierung schauen.
03.01.2007 um 13:14 Uhr
Hallo Daniela, ich bin selbst Ersatz- mitglied und habe einige interessante Sachen erfahren in diesem Forum die sicherlich auf die Moral der Ersatzleute Einfluß nehmen. Die Rechte dieser Leute gelten nach meinem Verständnis dann nur wenn der Fall eintritt das sie gebraucht werden und den rest der Zeit sind sie noch nicht mal betriebsratsangehörige und somit auch dem evtl. Neid un der Mißgunst von Vorgesetzten und Kollegen ausgesetzt und halten sich vielleicht deshalb bedeckt um Willkür aus dem Weg zu gehen. Ist allerdings nur meine Vermutung aus eigener Erfahrung. lG Anton
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