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Teilnahme bei Krankheit an außerordentlichen Sitzungen

S
sonja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Kann ich an einer außerordentlichen Sitzung teilnehmen, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben bin?

2.45804

Community-Antworten (4)

F
Fayence

10.08.2006 um 15:17 Uhr

sonja, eine Arbeitsunfähigkeit muss der Sitzungsteilnahme nicht entgegen stehn!

Du solltest aber nicht als Bazillenmutterschiff im Sondersitzungshafen einlaufen ... ;-)

B
betriebsratten

10.08.2006 um 17:55 Uhr

Im Prinzip ja aber: Die Gesundung darf dadurch nicht gefährdet oder verzögert sein Beispiel: Wenn Du als Bauarbeiter mit 2 gebrochenen Armen an einer Sitzung teilnimmst..prinzipiell wenig Probleme. Wenn Du aber für einen Schreibtischjob arbeitsunfähig erkrankt bist wirds haarig...

RI
Ramses II

10.08.2006 um 18:07 Uhr

Betriebsratten,

das möchte ich verstehen!

Warum verzögert eine BR-Sitzung nicht die Genesung eines Bauarbeiters, aber die eines Schreibtischtäters?

W
wölfchen

10.08.2006 um 23:56 Uhr

Ich würde schon auch denken, dass die Art der Erkrankung und die Tätigkeit eine Rolle spielen. Arbeitsunfähig heißt ja, dass ich außerstande bin, die vereinbarte Arbeitsaufgabe zu erfüllen. Ich kann als Bauarbeiter mit einem gebrochenen Zeh nicht aufs Gerüst steigen, im Büro könnte ich damit sehr wohl sitzen. Der Vergleich ist nicht so ganz glücklich, ich weiß - aber mir fällt auf die Schnelle keine einleuchtendere Version ein also fallt deshalb nicht gleich über mich her! Es sollte den zweiten Satz nur illustrieren. Jedenfalls kann ich den ersten Satz der betriebsratten nur unterstreichen (wieder mal eigene Erfahrung - habe im arbeitsunfähigen Zustand an einer Betriebsversammlung teilgenommen - und glaubt mir, wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte, mir dafür eins drüberzubraten, es wäre geschehen!!! Die GL hat sich jedenfalls mit ihrem schärfsten Anwalt beraten und der hat nur müde abgewinkt, weil er keine Lust hat, aussichtslose Prozesse zu führen).

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