Erstellt am 10.08.2006 um 13:17 Uhr von Fayence
sonja,
eine Arbeitsunfähigkeit muss der Sitzungsteilnahme nicht entgegen stehn!
Du solltest aber nicht als Bazillenmutterschiff im Sondersitzungshafen einlaufen ... ;-)
Erstellt am 10.08.2006 um 15:55 Uhr von betriebsratten
Im Prinzip ja aber: Die Gesundung darf dadurch nicht gefährdet oder verzögert sein
Beispiel: Wenn Du als Bauarbeiter mit 2 gebrochenen Armen an einer Sitzung teilnimmst..prinzipiell wenig Probleme.
Wenn Du aber für einen Schreibtischjob arbeitsunfähig erkrankt bist wirds haarig...
Erstellt am 10.08.2006 um 16:07 Uhr von Ramses II
Betriebsratten,
das möchte ich verstehen!
Warum verzögert eine BR-Sitzung nicht die Genesung eines Bauarbeiters, aber die eines Schreibtischtäters?
Erstellt am 10.08.2006 um 21:56 Uhr von wölfchen
Ich würde schon auch denken, dass die Art der Erkrankung und die Tätigkeit eine Rolle spielen. Arbeitsunfähig heißt ja, dass ich außerstande bin, die vereinbarte Arbeitsaufgabe zu erfüllen. Ich kann als Bauarbeiter mit einem gebrochenen Zeh nicht aufs Gerüst steigen, im Büro könnte ich damit sehr wohl sitzen.
Der Vergleich ist nicht so ganz glücklich, ich weiß - aber mir fällt auf die Schnelle keine einleuchtendere Version ein also fallt deshalb nicht gleich über mich her! Es sollte den zweiten Satz nur illustrieren.
Jedenfalls kann ich den ersten Satz der betriebsratten nur unterstreichen (wieder mal eigene Erfahrung - habe im arbeitsunfähigen Zustand an einer Betriebsversammlung teilgenommen - und glaubt mir, wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte, mir dafür eins drüberzubraten, es wäre geschehen!!! Die GL hat sich jedenfalls mit ihrem schärfsten Anwalt beraten und der hat nur müde abgewinkt, weil er keine Lust hat, aussichtslose Prozesse zu führen).