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Versetzung gegen Willen des AN

R
radlertreff
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir brauchen dringend euren Rat. Wir sind ein Handwerksunternehmen ( über 200 MA ) mit Betriebsrat. Unser Problem: ein frisch ausgelernter Sanitär / Heizungsmonteur der einen auf 9 Monate befristeten Vertrag erhalten hat ( läuft im August aus ) bekam von der GF die Aussage, dass sein Vertrag nur verlängert wird wenn er in eine andere Abteilung ( Rohrleitungsbau ) wechselt. Diese entspricht nicht seinem Beruftbild und ist als "minderwertiger" anzusehen. Tut er dies nicht, kann sein Vertrag nicht verlängert werden da in seiner jetzigen Abteilung nach Ansicht des GF kein Bedarf an Arbeitskräften bestünde. Ist dies rechtens?

Der Monteur will in seinem erlernten Beruf bleiben und nicht wechseln. Er will auch in dieser Firma beschäftigt bleiben. Stimmt er dieser Versetzung nicht zu muss er aber gehen. Tariflich wäre die Vergütung in diesem Berufszweig auch schlechter...

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Community-Antworten (3)

G
ganther

25.05.2011 um 17:10 Uhr

Rückfrage: Warum sollte es nicht rechtns sein?

Sehe da überhaupt keine Bedenken!

D
DonJohnson

25.05.2011 um 17:32 Uhr

Ja, kann der AG so machen...

Der Monteur will in seinem erlernten Beruf bleiben und nicht wechseln. Kann er ja, nur nicht in der Firma

*Er will auch in dieser Firma beschäftigt bleiben. * Der AG will das ja auch, nur eben nicht an diesem Arbeitsplatz. Wenn die beiden sich also nicht einigen können läuft der Vertrag halt aus. Die besseren "Karten" hat halt der AG

*Tariflich wäre die Vergütung in diesem Berufszweig auch schlechter... * Auch daran ist ncihts zu ändern, es sei denn, er hat besonders gutes Verhandlungsgeschick ;-)

R
rkoch

25.05.2011 um 18:13 Uhr

Naja, zumindest springt auf jeden Fall eine Festanstellung raus, da nach der Versetzung keine Befristung mehr möglich ist.... Ist doch auch nicht schlecht.

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