Hallo,
wir brauchen dringend euren Rat. Wir sind ein Handwerksunternehmen ( über 200 MA ) mit Betriebsrat.
Unser Problem: ein frisch ausgelernter Sanitär / Heizungsmonteur der einen auf 9 Monate befristeten Vertrag erhalten hat ( läuft im August aus ) bekam von der GF die Aussage, dass sein Vertrag nur verlängert wird wenn er in eine andere Abteilung ( Rohrleitungsbau ) wechselt. Diese entspricht nicht seinem Beruftbild und ist als "minderwertiger" anzusehen. Tut er dies nicht, kann sein Vertrag nicht verlängert werden da in seiner jetzigen Abteilung nach Ansicht des GF kein Bedarf an Arbeitskräften bestünde. Ist dies rechtens?

Der Monteur will in seinem erlernten Beruf bleiben und nicht wechseln. Er will auch in dieser Firma beschäftigt bleiben. Stimmt er dieser Versetzung nicht zu muss er aber gehen. Tariflich wäre die Vergütung in diesem Berufszweig auch schlechter...