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Versetzung

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fischkopp
Nov 2016 bearbeitet

Noch ne Frage: Wenn eine Versetzung lt. AV möglich ist, keine Veränderung in Gehalt o.Ä., gleiche Tätigkeit, die einzigen Veränderungen im Einsatzort (gleiche Stadt) und natürlich im Team (gleiche Tätigkeit!) bestehen...gibt es doch eigentlich keine Begründung, dieser Versetzung zu widersprechen, oder?

Kurz zur Erklärung: vor jahren hat unsere Firma eine kleinere übernommen (bzw. diese - in finanziellen schwierigkeiten- hat sich unserer Firma angeschlossen).Über die jahre haben nun GF, Leitung, MA der "Stammfirma" versucht, diese Einheit in die grössere zu integrieren, angefangen mit Gehaltserhöhungen (anpassung an die alte firma), verbesserung der arbeitsbedingungen oder betreibsfeste etc. Nun hat sich das aber so entwickelt, das sich die neuen MA in eine "früher war alles besser"-Haltung verfestigt haben, "freudlos" (Zitat) auf arbeit sind, und reihenweise (langfristig) krank sind, so das ein arbeiten fast nicht möglich ist bzw. das team zu implodieren droht. nun hat sich GF dazu aufgerafft, einige MA in andere teams zu versetzen und durch andere MA (aus eben diesen teams) zu ersetzten (freiwillig und tw. nach versetzungsantrag!)...lange Rede...: wäre eine solche situation für einen MA ( aus dem "neuen" Team) ein grund auf unzulässige härte zu proklamieren und versetzuing abzulehnen?

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Community-Antworten (4)

U
Ulrik

03.09.2010 um 11:34 Uhr

Nur damit ich jetzt richtig bin: Ein MA aus dem neuen (eingekauften) Team soll bei gleichem Gehalt und gleicher Tätigkeit innerhalb des gleichen Orts versetzt werden?!

Ob unzulässige Härte funktioniert, hängt von eurer Begründung ab. Wenn der Kollege z.b. kein Auto hat, und immer morgens zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit kommt und jetzt durch die Versetzung innerorts auf einmal 15 Kilometer radeln müßte, eine Busverbindung nicht oder nur unzureichend existiert, dann geht das m. E. mit der Härte. Wie wird denn die freie Stelle, die der Kollege hinterlässt, gefüllt? Im Zweifel könntet ihr argumentieren, daß den verblelibenden Leuten Nachteile entstehen, weil eine volle Arbeitskraft wegfällt.

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paula

03.09.2010 um 12:11 Uhr

schau dir einmal BAG 27.Juni.2006, 1 ABR 35/05 an. Danach reicht die reine "Versetzung" innerhalb der politischen Gemeinde nicht aus. Das ist nämlich keine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG.

Das mit dme Team ist meines Erachtens nicht ganz klar formuliert. Wechselt er das auch oder nicht? Wenn er das Team wechselt muss man sich diesen Sachverhalt genau ansehen.

Nur sollte sich der BR einmal fragen vor welchen Karren er sich hier spannen läßt

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fischkopp

03.09.2010 um 12:15 Uhr

Antwort: Ja, ein MA soll bei gleichem Gehalt und gleicher Tätigkeit innerhalb des gleichen Ortes versetzt werden. - Unzulässige Härte wg arbeitsweg auch nicht sooo brauchbar, mit Nahverkehr alles gut erreichbar, Stadt ist nicht so gross, als das sich da Schwierigkeiten ergeben sollten. Wegen der freien Stelle: ist alles noch in Planung, aber GF hat schon mal mit "reinschauen" lassen. Also: da schon eine MA aus dem "neuen" Team langzeitkrank ist, wird eine MA aus einem anderen Team hinversetzt (auf eigenen Wunsch, Gelegenheit für unbefr. AV), um das Team zu unterstützen(wie gesagt, bricht grad alles auseinander).Die jetzt freie stelle wir versucht, extern zu besetzen(alles iO, kein internen Bewerber).Zusätzlich kommt im Nov. eine Kollegin aus MuSchutz ins "neue" Team(dann eine Stufe höher beschäftigt). Dafür dann eine Versetzung einer Kollegin aus dem "neuen" in ein "altes" Team. Ausserdem liegen noch 2Anträge auf Versetzung ins "nT" vor. Also, im Endeffekt alle Stellen besetzt. (ich weiss, das meine Meinung als "unbeteiligter" von meiner Einstellung als BRM abweichen darf: ich (als unbeteiligter) glaube wirklich, das es für die MA im "nT" SEHR ungesund ist, sich gegenseitig runterzuziehen, ja krank machen. -- werde aber im Bedarfsfall natürlich prüfen, ob härtefall vorliegt!)-

Mein Grundproblem: obwohl ein BRM dort im "nT" ist, ein weiteres jede Woche einmal vor Ort ist und auch ich mehrmals Rundschreiben geschickt habe, wie man mit uns in Kontakt kommt, hat sich noch kein MA an uns gewandt...sehe ich da ein Problem, wo keins ist, oder soll ich uns als BR den Leuten "aufdrängeln" in der Vermutung, das ein Problem vorliegt?

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sueton

04.09.2010 um 03:50 Uhr

Und wieder:Moin Fischkopp!:-)

Zum letzten Absatz:Ja,erstmal sehe ich da auch kein Problem! Aufdrängeln würde ich mich nicht so,aber daß ich als BR da bin-aber hallo!:-)

Grüsse,sueton

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