Ahoi,

unsere GF hat vor einiger Zeit nach mehrfacher Trunkenheit am Arbeitsplatz eine fristlose Kuendigung ausgesprochen und anschliessend eine hilfsweise ordentliche.

Gegen die fristlose Kuendigung hat der BR Bedenken geaeussert.

Zur ordentlichen Kuendigung haben wir uns nicht geaeussert, da die Weiterbeschaeftigung auf einem anderen Arbeitsplatz objektiv nicht moeglich war.

AG und Kollege haben sich mittlerweile verglichen; Teil des Vergleichs ist, dass der AG an seinen Vorwuerfen nicht mehr festhaelt ... und nun eine betriebsbedingte Kuendigung ausspricht.

Hierueber hat uns der AG nicht informiert und entsprechend auch nicht gehoert. Die Gretchenfrage lautet - musste er das nicht mehr, weil er uns ueber die beabsichtigte ordentliche Kuendigung informiert hatte? Die ordentliche Kuendigung wurde - ebenso wie die fristlose - mit Trunkenheit begruendet; wir haben sie insoweit auch als personen- und / oder verhaltensbedingte Kuendigung aufgefasst.

Danke sagt das

JePilein