Im anderen Thread ging es ja um die geplante außerordentliche (fristlose) Kündigung eines MA.

Diese ging jedoch in die Hose, da die GF eine Frist versäumt hatte und da ich der außerord. Kündigung als (1-köpfiger) BR nicht hatte zustimmen wollen.

Nun teilt die GF mir mit, dass die ordentliche Kündigung nun ausgesprochen werde (meine Stellungnahme liegt bereits vor), dass sie aber zusätzlich den MA auch noch betriebsbedingt kündigen wolle.

Ich grätschte sofort mal rein mit der Bemerkung, dass man bei einer betriebsbedingten Kündigung ja auch die Sozialauswahl berücksichtigen müsse.

Darauf antwortete die GF mit der Begründung, dass der Arbeitsplatz des MA in der jetzt vorhandenen Form wegfallen wird.

Einige Aufgaben werden ausgelagert, einige werden von anderen Personen übernommen und es bleibt nur noch eine Hauptaufgabe (Personalsachbearbeitung) übrig, für die dann ein neuer MA eingestellt werden muss, der diesbezüglich jedoch auch ausgebildet ist.

Der bisherige MA hatte die entsprechende Ausbildung für den Personalbereich nicht.

Somit will man ihn jetzt betriebsbedingt kündigen.

Ich frage mich nun, ob das so überhaupt möglich ist?

Gruß,
Pitter