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Ordentliche oder betriebsbedingte Kündigung?

O
orci
Jan 2018 bearbeitet

hallo,ich brauche wiedereinmal eure hilfe bei uns ist die auftragslage stark zurück gegangen. die ersten ordentlichen kündigungen werden jetzt ausgesprochen.müßte es eigentlich auf grund der der schechten auftragslage nicht eine betriebsbedingte kündigung sein?da ich bis jetzt noch nichts gefunden habe was nun eigentlich besser für die kollegen ist bitte ich euch um eure HILFE.

mfg orci

4.50502

Community-Antworten (2)

C
carrie

23.10.2008 um 12:52 Uhr

@orci http://www.arinfo.de/betriebsbedingte-kuendigung.htm Eure Recht bei einer ordentlichen Kündigung sind ja im §102 BetrVG geregelt. Bei geplanten Massenentlassungen (?) hat der BR zusätzlich die Rechte nach §§ 111 ff. BetrVG. Außerdem hat er nach § 17 KSchG das Recht und die Pflicht, eine Stellungsnahme zur Massenentlassungsabsicht des AG gegenüber der Agentur für Arbeit abzugeben. Ihr könnt Bedenken erheben und zusätzlich Widerspruch einlegen. Bei der ordentlichen Kündigung können die Kollegen Kündigungsschutzklage erheben und geltend machen, dass sie sozial ungerechtfertigt ist oder aus anderen Gründen unwirksam. Bei der betriebsbedingten Kündigung können sie einen Widereinstellungsanspruch haben.

U
uhu

23.10.2008 um 14:41 Uhr

@orci ordentliche Kündigung = fristgemäße K = BR hat Widerspruchsrecht gegen die K außerordentliche K = fristlose K = BR kann Bedenken äußern Kündigungsgründe = betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt

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