Erstellt am 23.10.2008 um 10:52 Uhr von carrie
@orci
http://www.arinfo.de/betriebsbedingte-kuendigung.htm
Eure Recht bei einer ordentlichen Kündigung sind ja im §102 BetrVG geregelt. Bei geplanten Massenentlassungen (?) hat der BR zusätzlich die Rechte nach §§ 111 ff. BetrVG. Außerdem hat er nach § 17 KSchG das Recht und die Pflicht, eine Stellungsnahme zur Massenentlassungsabsicht des AG gegenüber der Agentur für Arbeit abzugeben.
Ihr könnt Bedenken erheben und zusätzlich Widerspruch einlegen.
Bei der ordentlichen Kündigung können die Kollegen Kündigungsschutzklage erheben und geltend machen, dass sie sozial ungerechtfertigt ist oder aus anderen Gründen unwirksam.
Bei der betriebsbedingten Kündigung können sie einen Widereinstellungsanspruch haben.
Erstellt am 23.10.2008 um 12:41 Uhr von uhu
@orci
ordentliche Kündigung = fristgemäße K = BR hat Widerspruchsrecht gegen die K
außerordentliche K = fristlose K = BR kann *Bedenken äußern*
Kündigungsgründe = betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt