Erstellt am 05.09.2016 um 17:23 Uhr von celestro
Naja ... wie Ihr Euch verhalten sollt, kann ja nun niemand sagen.
Wenn der BR aber meint, die Kündigung sei gerechtfertigt, könnte man ja die Woche zur Stellungnahme verstreichen lassen.
Erstellt am 05.09.2016 um 17:56 Uhr von gironimo
Wartet erst einmal ab, was der AG Euch schreibt. Vorher wäre das nur im Kaffeesatz gelesen.
Wenn ihr dann das Schreiben habt, prüft Ihr, was gegen die Kündigung spricht und formuliert eventuell einen Widerspruch. Eine juristische Bewertung, ob eine K. berechtigt ist, ist nicht Aufgabe des BR.
Erstellt am 05.09.2016 um 18:05 Uhr von Pickel
Eine juristische Bewertung nicht. Aber BR, die ihre Arbeit ernst nehmen, unternehmen eine Bewertung nach den vorliegenden Fakten. Der BR vertritt ebene nicht nur den einen MA sondern alle. Und wenn das kollektiv am Verhalten einzelner Schaden nimmt, kann ein Betriebsrat auch die Kündigung billigen.
Erstellt am 06.09.2016 um 13:52 Uhr von moreno
Ist der AN denn schon wegen seinem Verhalten abgemahnt worden?
Und was hat er zu Euch gesagt, denn ihr habt ihn doch bestimmt zu dieser geplanten Kündigung angehört oder?
Erstellt am 06.09.2016 um 16:53 Uhr von Pickel
" Jetzt ist er nach Hause gegangen weil er etwas wieder nicht machen wollte und meinte er mache jetzt erst mal Urlaub."
Moreno, bei dem o.g. Sachverhalt ist keine Abmahnung erforderlich.
Erstellt am 06.09.2016 um 21:54 Uhr von gironimo
In der Frage heisst es, dass ordentlich gekündigt werden soll. Da sehe ich schon eine Abmahnung als erforderlich an.
Erstellt am 07.09.2016 um 10:11 Uhr von celestro
Du meinst, weil der AG trotz gegebenen Grundes auf eine außerordentliche Kündigung verzichtet und "nur" ordentlich kündigt, braucht er vorher ne Abmahnung ? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen ....
Erstellt am 07.09.2016 um 11:51 Uhr von Moorhuhn
Ohne Abmahnung kann nur personenbedingt gekündigt werden, wenn die Pflichtverletzung sehr schwerwiegend ist oder eine Abmahnung für den Beteiligten offensichtlich keine erkennbar Wirkung zeigen würde. Das wäre aber auch Grundlage für eine außerordentliche Kündigung. In dem der AG auf diese verzichtet zeigt er an, dass es aus seiner Sicht keine so schweren Verstöße waren. Zumindest kannst du davon ausgehen, dass der Arbeitsrichter, der sich mit der Kündigungsschutzklage befasst das so bewertet.