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Ordentliche Kündigung

K
Kullerauge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Vorlage zur ordentlichen Kündigung. Der MA fällt immer wieder auf und verweigert die ihm auferlegten arbeiten, könne undwolle er nicht, er ist als Reinigungskraft eingestellt, sagt bekommt vom Reinigungsmittel Ausschlag, hat aber vom Arzt mehrer Atteste das er mit allem arbeiten darf, er hat sogar von uns besondere Handschuhe zur Verfügung gestellt bekommt. Ich habe ihm gesagt das er die Arbeiten die dievorarbeiterin hinaufeilest zu erledigen hat und das er sich die Arbeiten nicht aussuchen kann, sobald ihm irgendetwas nicht passt lässt er sich krankschreiben. Jetzt ist er nach Hause gegangen weil er etwas wieder nicht machen wollte und meinte er mache jetzt erst mal Urlaub. Gespräch beim Chef härtere und war dort auch nicht einsichtig. Nun soll er ordentlich gekündigt werden. Wie verhalten wir uns, wir sind ein neuer BR. Danke für die Hilfe

Ja er wurde deshalb 2 mal abgemahnt in folge

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Community-Antworten (8)

C
celestro

05.09.2016 um 19:23 Uhr

Naja ... wie Ihr Euch verhalten sollt, kann ja nun niemand sagen.

Wenn der BR aber meint, die Kündigung sei gerechtfertigt, könnte man ja die Woche zur Stellungnahme verstreichen lassen.

G
gironimo

05.09.2016 um 19:56 Uhr

Wartet erst einmal ab, was der AG Euch schreibt. Vorher wäre das nur im Kaffeesatz gelesen.

Wenn ihr dann das Schreiben habt, prüft Ihr, was gegen die Kündigung spricht und formuliert eventuell einen Widerspruch. Eine juristische Bewertung, ob eine K. berechtigt ist, ist nicht Aufgabe des BR.

P
Pickel

05.09.2016 um 20:05 Uhr

Eine juristische Bewertung nicht. Aber BR, die ihre Arbeit ernst nehmen, unternehmen eine Bewertung nach den vorliegenden Fakten. Der BR vertritt ebene nicht nur den einen MA sondern alle. Und wenn das kollektiv am Verhalten einzelner Schaden nimmt, kann ein Betriebsrat auch die Kündigung billigen.

M
Moreno

06.09.2016 um 15:52 Uhr

Ist der AN denn schon wegen seinem Verhalten abgemahnt worden?

Und was hat er zu Euch gesagt, denn ihr habt ihn doch bestimmt zu dieser geplanten Kündigung angehört oder?

P
Pickel

06.09.2016 um 18:53 Uhr

" Jetzt ist er nach Hause gegangen weil er etwas wieder nicht machen wollte und meinte er mache jetzt erst mal Urlaub."

Moreno, bei dem o.g. Sachverhalt ist keine Abmahnung erforderlich.

G
gironimo

06.09.2016 um 23:54 Uhr

In der Frage heisst es, dass ordentlich gekündigt werden soll. Da sehe ich schon eine Abmahnung als erforderlich an.

C
celestro

07.09.2016 um 12:11 Uhr

Du meinst, weil der AG trotz gegebenen Grundes auf eine außerordentliche Kündigung verzichtet und "nur" ordentlich kündigt, braucht er vorher ne Abmahnung ? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen ....

M
Moorhuhn

07.09.2016 um 13:51 Uhr

Ohne Abmahnung kann nur personenbedingt gekündigt werden, wenn die Pflichtverletzung sehr schwerwiegend ist oder eine Abmahnung für den Beteiligten offensichtlich keine erkennbar Wirkung zeigen würde. Das wäre aber auch Grundlage für eine außerordentliche Kündigung. In dem der AG auf diese verzichtet zeigt er an, dass es aus seiner Sicht keine so schweren Verstöße waren. Zumindest kannst du davon ausgehen, dass der Arbeitsrichter, der sich mit der Kündigungsschutzklage befasst das so bewertet.

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