Hallo Zusammen,

Aufgrund angeblicher Schlägerei hat mich der Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres von der Arbeit freigestellt. Eine Woche später erhielt ich die fristlose Kündigung und hilfsweise die fristgerechte ordentliche Kündigung zugestellt. Vor diese Kündigung wurde ich vom Betriebsrat angehört. Betriebsrat unterrichtete mich, dass gegen die außerordentliche Kündigung Bedenken angezeigt wurden wobei die fristgerechte Kündigung in Kenntnis genommen wurde. Heißt das für mich, wenn ich eine Kündigungsschutzklage einleite mein Gehalt bis zur der Kündigungsfrist weiter gezahlt wird. Bitte um Antworten.