Hallo beisammen,
ich habe eine etwas komplizierte Frage und hoffe auf Rückmeldung.
Zur Lage: Ich bin BR-vorsitzender unseres Betriebes, Entsendeter in den GBR und in den GBR-Ausschuss gewählt.
Nun ist in unserem Betrieb eine BR-Neuwahl außer der Reihe notwendig.
Wie verhält sich dies zur Position im GBR und GBR-Ausschuss? Gesetzt den Fall, ich würde wieder gewählt und entsendet in den GBR, würde dann trotzdem die GBR-Ausschussmitgliedschaft auf das nächste Ersatzmitglied übergehen?
In der Literatur habe ich dazu bisher nichts gefunden.