Erstellt am 30.03.2006 um 14:30 Uhr von Mona-Lisa
hallo atlas,
wenn der Arbeitgeber auch schon Bescheid weiss, wird er den betroffenen Arbeitnehmer zu einem Gespräch holen, bei dem ihr als Betriebsräte aber dabei sein solltet. Zumindest ein BR-Mitglied seines Vertrauens.
Und vermutlich wird der ihm sagen, dass er einen Entzug machen muss!
Geht ihr davon aus, dass er gekündigt werden soll?
Mona-Lisa
Erstellt am 30.03.2006 um 14:35 Uhr von Fayence
atlas,
diese Problematik wurde kürzlich in diesem Forum diskutiert. Denke, dieser Thread ist ganz hilfreich.
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=3880&nav=search&keyword=alkohol
Gruß
Fayence
Erstellt am 30.03.2006 um 15:15 Uhr von grubi
Wenn die Arbeit des Kollegen nicht unter der Alkoholkrankheit leidet , wenn er nachweislich nicht im Betrieb deswegen auffallend wurde , ist der Alkoholkonsum seine Privatsache und der AG kann nichts tun - es geht ihn schlichtweg nichts an wann wie wo wieviel ein AN im Privatbereich trinkt !
Sein Verhalten im Betrieb solltet Ihr vor irgendwelchen Gesprächen klären . Vielleicht will man den Kollegen aus anderen Gründen so besser los werden , wie ( von wem ) hat der AG davon erfahren ?
Alkoholismus ist eine Krankheit , die behandelt gehört , geht aber nur freiwillig .
Habt Ihr eine BV zum Thema ( Alkohol im Betrieb verboten ? , was ist bei Feiern ? ,..? ) ?
Erstellt am 30.03.2006 um 19:03 Uhr von Kölner
Mensch, grubi, was für eine Ansammlung von fatalen Fehleinschätzungen (aus Sicht des betroffenen AN) und unsoliden Denkweisen (Co-Alkoholismus sei Dank)!
Erstellt am 31.03.2006 um 08:13 Uhr von floh
hallo,
wir haben dazu eine betriebsvereinbarung "sucht" entworfen. Danach sind mehrere Schritte zu beachten. Gespräche, Anraten einer Entziehungskur, etc.
gruß
flooh
Erstellt am 31.03.2006 um 08:59 Uhr von Kölner
@floh
Könnte ich diese netterweise bekommen?
Wäre unheimlich nett...
Erstellt am 31.03.2006 um 10:20 Uhr von w-j-l
Wir konnten unseren AG bisher leider nur zu einer "Firmenbroschüre" bewegen.
Allerdings haben wir Rückmeldung, dass dies für Betriebsräte durchaus schon hilfreich war beim Umgang mit Fällen von Alkoholkranken.
Erstellt am 31.03.2006 um 10:42 Uhr von Kölner
@w-j-l
Hurra, Du bist wieder da!
Kann man die Firmenbroschüre bekommen?
Erstellt am 31.03.2006 um 10:47 Uhr von w-j-l
Du hast ja ne ganze Menge an lustigen Adressen......
Erstellt am 31.03.2006 um 10:49 Uhr von Kölner
yepp!
Im Laufe einer Karriere legt man sich so allerhand Eigenarten zu!