Wie kann der BR bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme helfen?
Wie kann der BR helfen? Eine Kollegin-seit mehreren Jahren Leitung e. Kindergartens soll nach 7 , monat.Krankheit wiedereingegliedert werden. Aber.... in einem anderem KiGa ( ca.20km entfernt) und nicht mehr als Leitung sondern als eine Erzieherin. Wie können wir ihr helfen? Sie vermutet, dass man ihrer vertretung die Stelle schon versprochen hat, weil man mit ihrer Rückkehr nicht gerechnet hat. Es gibt keine BV, kei Eigliederugsmanagement. Handelt sich um eine Versetzung nach § 99 BetrVG. Was nach der Maßnahme passieren soll will die GF noch nichts sagen.
Community-Antworten (2)
08.02.2008 um 13:13 Uhr
Hallo Barbara,
im SGB V § 74 steht :
Stufenweise Wiedereingliederung Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (§ 275) einholen.
Da dies eine gesetzliche Regelung ist, gilt sie auch ohne BV die genaueres Regeln könnte. Hier wird ausdrücklich von der bisherigen Tätigkeit gesprochen. Sollten keine ärztlichen Bedenken wegen der Ausführung der bisherigen Arbeit anstehen, gibt es für den Arbeitgeber keinen Grund, wie von dir beschrieben zu verfahren.
Wenn im Arbeitsvertrag "Leiterin des Kindergartens" steht, wäre dies nicht nur eine Versetzung, sondern auch eine Änderungskündigung.
Hier würdet Ihr als BR ein MBR haben.
MfG Angi1
08.02.2008 um 13:20 Uhr
@Angi1 Bei mir klingelte ja eher § 84 SGB IX... ..und § 99 BetrVG - da wäre dann eine Ablehnung des Ansinnens des AG zu prüfen.
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