Erstellt am 21.11.2007 um 20:13 Uhr von carrie
Hallo
Da drängt sich mir die Frage auf, was ihr damit wollt, besuchen und Blumen vorbei bringen?
Erstellt am 21.11.2007 um 21:01 Uhr von soho
Sarkasmuss in der Fragestellung???
Der Krankenstand ist bei uns sehr gestiegen. Um die Fürsorgepflicht und Rückführgespräche zu führen, wäre das doch eine hilfreiche Angelegenheit, oder?
Oder auch andere Gründe heraus finden, warum krank gefeiert wird.
Erstellt am 21.11.2007 um 21:05 Uhr von Mona-Lisa
@soho,
mal zur Klarstellung........
Fürsorgepflicht und Rückführgespräche sind Sache des AG's.
Sarkasmus erkenn ich in carrie's Antwort sicher nicht, aber in deiner Bemerkung "....warum krank gefeiert wird......"
Erstellt am 21.11.2007 um 21:24 Uhr von brr
Wer "feiert" denn Krank ?
Habe noch keinen Kranken feiern gesehn !
Ist doch die AG Sprache und nicht vom BR !!!
Erstellt am 21.11.2007 um 21:28 Uhr von soho
naja, Ihr seit Euch einig.
Bekomm wohl keine Antwort auf meine Frage.
schönen Abend noch.
Erstellt am 21.11.2007 um 21:30 Uhr von Mona-Lisa
@soho,
klipp und klar!
Eine Liste mit den Namen der AU Mitarbeiter steht euch nicht zu.
Erstellt am 21.11.2007 um 21:46 Uhr von pirat
@soho,
wie Mona-Lisa schon klar sagte "NÖÖ"
Egal wie *EHRENHAFT* dein Ansinnen............
kleiner Rat am Rande, um Mißverständnisse zu vermeiden, versuche die abfällige Wortwahl der AG *feiern*, als BR zu vermeiden.
Erstellt am 22.11.2007 um 08:36 Uhr von pit47
Hallo soho,
nach § 84 Abs. 2 SGB IX hat Euch der AG über den Krankenstand der MA zu informieren, wenn sie länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Suche im Internet nach dem "BEM" (betrieblichen Eingliederungsmanagement).
Erstellt am 22.11.2007 um 10:46 Uhr von Immie
Warum sollte der BR die Liste denn nicht bekommen?