Erstellt am 23.03.2006 um 10:00 Uhr von pit47
Hallo geheim,
erstellt und beschließt ein Formular mit folgenden Inhalt:
Bescheinigung
Hiermit bescheinigen wir, daß Herr/Frau...........................................
am................ in der Zeit von............... bis........................................
in unserer Praxis war.
Die Behandlung mußte aus medizinisch notwendigen Gründen während der Arbeitszeit durchgeführt werden.
........................................... .........................................
Ort/Datum Unterschrift/Stempel
Erstellt am 23.03.2006 um 10:02 Uhr von Kölner
Da hat ein BR verdammt wenig mit zu tun...
Zur Ergänzung:
Ich empfehle bei Gelegenheit die Lektüre eines BAG-Urteils 5 AZR 112/02
und das EFZG vor allem § 5 Abs. 1, auch wenn eine für den AN scheinbar günstigere tarifvertragliche Regelung existiert.
Erstellt am 23.03.2006 um 11:24 Uhr von Mona-Lisa
hallo geheim , Kölner und Pit47
wer muss eigentlich den Beweiss erbringen, der Arbeitnehmer, der zum Arzt bestellt war, oder der Arbeitgeber, der dann doch beweisen müsste, dass er nicht beim Arzt war?
Ich würde als BR keinem Formular, das dazu auch noch von Betriebsräten erstellt wurde, zustimmen.
Denkt doch mal darüber nach.
Kölner, du hast schon recht mit dem Hinweis zu dem BAG Urteil. Ich kann aber nur aus unserem Betrieb sagen, dass die GL so ein ähnliches Ansinnen nach Rücksprache mit ihrem eigenen Anwalt zurückgezogen hat.
Erstellt am 23.03.2006 um 11:56 Uhr von Kölner
Den Beweis muss immer der AN erbringen, dass kein anderer Termin möglich war.
Erstellt am 23.03.2006 um 12:29 Uhr von geheim
Hallo pit 47
so ein Formular wollen wir doch gar nicht, wurde doch von allen abgelehnt.