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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arztbesuche in der Arbeitszeit - was kann der BR tun?

G
Geheim
Jan 2018 bearbeitet

Eine allgemeine Frage zum alten Thema Arztbesuche mit Formularen des Arbeitgebers... Formular wurde vom BR und GBR abgelehnt, weil es auch unter anderem nur einige Arbeitnehmer betrifft, bei denen der AG den Nachweis haben will, dass der Termin nicht anders zu legen ist. Jetzt bekommt der BR die Arztzettel vom AG zurück mit der Auflage, hier BR besorgt mir den Zusatz dieser Arztbesuch .... Was macht man da ?

3.07005

Community-Antworten (5)

P
pit47

23.03.2006 um 11:00 Uhr

Hallo geheim, erstellt und beschließt ein Formular mit folgenden Inhalt:

Bescheinigung

Hiermit bescheinigen wir, daß Herr/Frau...........................................

am................ in der Zeit von............... bis........................................

in unserer Praxis war.

Die Behandlung mußte aus medizinisch notwendigen Gründen während der Arbeitszeit durchgeführt werden.

........................................... ......................................... Ort/Datum Unterschrift/Stempel

K
Kölner

23.03.2006 um 11:02 Uhr

Da hat ein BR verdammt wenig mit zu tun...

Zur Ergänzung: Ich empfehle bei Gelegenheit die Lektüre eines BAG-Urteils 5 AZR 112/02 und das EFZG vor allem § 5 Abs. 1, auch wenn eine für den AN scheinbar günstigere tarifvertragliche Regelung existiert.

M
Mona-Lisa

23.03.2006 um 12:24 Uhr

hallo geheim , Kölner und Pit47 wer muss eigentlich den Beweiss erbringen, der Arbeitnehmer, der zum Arzt bestellt war, oder der Arbeitgeber, der dann doch beweisen müsste, dass er nicht beim Arzt war? Ich würde als BR keinem Formular, das dazu auch noch von Betriebsräten erstellt wurde, zustimmen. Denkt doch mal darüber nach. Kölner, du hast schon recht mit dem Hinweis zu dem BAG Urteil. Ich kann aber nur aus unserem Betrieb sagen, dass die GL so ein ähnliches Ansinnen nach Rücksprache mit ihrem eigenen Anwalt zurückgezogen hat.

K
Kölner

23.03.2006 um 12:56 Uhr

Den Beweis muss immer der AN erbringen, dass kein anderer Termin möglich war.

G
Geheim

23.03.2006 um 13:29 Uhr

Hallo pit 47 so ein Formular wollen wir doch gar nicht, wurde doch von allen abgelehnt.

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