Erstellt am 13.01.2022 um 14:56 Uhr von celestro
Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Die Wahl vor Ort ist das Mittel der Wahl. Und solange die AN arbeiten gehen können, kann mir niemand erzählen, das der Betrieb eines Wahllokales zu gefährlich sei.
P.S. Wenn alle AN (beim WV) die Briefwahl beantragen .....
Erstellt am 13.01.2022 um 15:15 Uhr von Dummerhund
" und die höchstwahrscheinlich die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewährleistet."
Den Gedanken sollte man als WV nicht mal Ansatzweise haben.
Erstellt am 13.01.2022 um 15:56 Uhr von nelein
@celestro,
Vielen Dank für die Antwort, hätte vielleicht noch erwähnen sollen, dass es sich um AN aus 18 unterschiedlichen Standorten handelt. Den Kontakt der AN aus den verschiedenen Filialbetrieben im Wahllokal zu verhindern, ist eher eine unrealistische Aufgabe, daher meine Überlegung hinsichtlich einer 100%igen Briefwahl.
@Dummerhund,
Vielen Dank für die Antwort, jedoch sehe ich den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und den Erhalt der Arbeitsplätze als große Aufgaben des Betriebsrats. Sollte bei der BR-Wahl durch mehrere Infektionen von AN im Wahllokal die Aufrechterhaltung des Betriebes der Filialen gefährdet sein, so wäre es doch sehr existenzbedrohend in unserer Branche. In diesem Sinne habe ich die Formulierung "höchstwahrscheinlich die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes..." gewählt.
Erstellt am 13.01.2022 um 16:19 Uhr von Dummerhund
@nelein
Dann liegt es an dem Wahlvorstand den Ablauf der Wahl zu organisieren. Könnte heißen längere Öffnungszeit des Wahllokals, Wahl an mehreren Tagen und/oder mehreren Standorten, mehr Wahlhelfer, Kontrolle des Hygienekonzept.
Aber wie celestro schon schreibt, so ist es rechtlich nicht möglich.
Erstellt am 13.01.2022 um 17:01 Uhr von celestro
Zitat: "Schließlich kann der Wahlvorstand für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, die schriftliche Stimmabgabe beschließen (§ 24 Abs. 3 WO BetrVG).
https://efarbeitsrecht.net/betriebsratswahlen-in-zeiten-der-pandemie-briefwahl-fuer-alle/"
auch sonst würde ich mal in den Link schauen. Und nicht zuletzt nochmal der Hinweis ... wenn ALLE AN Briefwahl beantragen ..... wird sich niemand mit Corona anstecken können.
Erstellt am 13.01.2022 um 17:05 Uhr von Catweazle
Am 8. Oktober 2021 hat auch der Bundesrat der geänderten Wahlordnung zum BetrVG zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass eine 100-%ige Briefwahl möglich sein wird.
Erstellt am 13.01.2022 um 17:21 Uhr von celestro
Und wieso wird das erwartet? Ich habe nichts davon gelesen, das entsprechende Änderungen in der WO vorgenommen wurden, die das auch nur einen Funken wahrscheinlicher machen würden. *wunder*
Erstellt am 13.01.2022 um 17:24 Uhr von Dummerhund
@Catweazle
Will man sich aber darauf verlassen das es so kommen könnte, könnte man verlassen sein.
Erstellt am 13.01.2022 um 22:36 Uhr von ganther
Kläre Aussage von Verdi dazu an uns: es ist nicht möglich und daran ändert sich auch nichts mehr
Erstellt am 14.01.2022 um 08:18 Uhr von rtjum
ich finde den von celestro verlinkten Artikel und seinen Hinweis "Alle An beantragen Briefwahl" gut. Mehr braucht man bei einem Filialbetrieb doch gar nicht...
Erstellt am 14.01.2022 um 10:47 Uhr von mmm6666
Also bei uns ist die Hälfte der Mitarbeiter im Homeoffice, und man weiß nicht wer an dem Tag im Büro ist und wer zu Hause. Auf der Wahlvorstandsschulung hat man uns mitgeteilt es ist rechtlich möglich im Wahlvorstand für alle Mitarbeiter die Briefwahl zu machen. Wer persönlich wählen gehen möchte kann dies ja trotzdem tun.
Erstellt am 14.01.2022 um 11:14 Uhr von celestro
"Auf der Wahlvorstandsschulung hat man uns mitgeteilt es ist rechtlich möglich im Wahlvorstand für alle Mitarbeiter die Briefwahl zu machen. Wer persönlich wählen gehen möchte kann dies ja trotzdem tun."
Tut mir leid, aber diese Aussage macht für mich überhaupt keinen Sinn (oder ich verstehe es nur nicht richtig). Kannst Du das nochmal angucken und korrigieren? Danke!
Erstellt am 17.01.2022 um 10:48 Uhr von mmm6666
Man kann alle Mitarbeiter anschreiben zwecks Briefwahl. Das heißt ja nicht das die dann auch die Briefwahl machen müssen. Wer dann an diesem Tag in der Firma ist kann ja trotzdem persönlich wählen. Man muss halt nur aufpassen, nicht das der 2. mal wählt.
Erstellt am 17.01.2022 um 10:50 Uhr von celestro
"Man kann alle Mitarbeiter anschreiben zwecks Briefwahl."
Wie bitte? Also mEn hat der WV hier keine Handhabe, einfach die Leute anzuschreiben und sie alle auf Briefwahl hinzuweisen. Die Möglichkeit ist im Wahlausschreiben genannt und im Gesetz ist auch klar geregelt, dass die Abstimmung vor Ort die Regel ist.
Erstellt am 20.01.2022 um 08:49 Uhr von mmm6666
Ja, nicht alle einfach so ohne Begründung, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Die gewerblichen die vor Ort sind sollten vor Ort wählen.
Es geht hier um die Angestellten größtenteils im Homeoffice sind. Da nicht bekannt ist wer am Tag der der Wahl in der Firma ist werden alle Angestellten angeschrieben zwecks Briefwahl.