Erstellt am 18.03.2008 um 10:44 Uhr von binchen
Hallöchen,
also der WVS hat die Übersendung der Wahlunterlagen in der Wählerliste zu vermerken. Kurz vor Ende der Stimmabgabe öffnet der WVS die Freiumschläge und kontrolliert, ob der Wähler nicht schon persönlich seine Stimme abgegeben hat. so einfach ist das. schau doch mal in die WO §24 Abs. 16, 17 rein.Fröliches kontrollieren
Erstellt am 18.03.2008 um 15:57 Uhr von Der alte Heini
betriebsratten
zur Ergänzung,
Wähler, die Briefwahlunterlagen erhalten haben, dürfen nur noch mit diesen Unterlagen an der Wahl teilnehmen. Eine persönliche Wahl als Briefwähler, also direkt an der Urne wählen, ist somit nicht zulässig.
Erstellt am 18.03.2008 um 16:10 Uhr von DocPille
@Heini
wo steht das bitte
Erstellt am 18.03.2008 um 16:18 Uhr von Petrus
@Heini: die Betonung liegt aber auf _erhalten_, was der WV im Zweifelsfall nachweisen muss.
binchens Text ist die Verfahrensweise, die in den Kommentaren angegeben wird: Nach Öffnen des Freiumschlags wird mittels Wahlschein kontrolliert, ob die Stimme nicht doppelt abgegeben wurde (wie soll das gehen, wenn ich die Wahlunterlagen nur exakt einmal erhalten kann? - Betriebsrat ist halt doch was anderes als der Bundestag ;-) ).
Bei gültiger Briefwahlstimme kommt der Wahlumschlag in die Urne und nur der Wahlschein zu den Wahlunterlagen. Bei "doppelter" Stimme entsprechender Vermerk auf den Wahlschein und den verschlossenen Wahlumschlag; beides bei den Wahlunterlagen aufbewahren.
Erstellt am 18.03.2008 um 16:50 Uhr von Efaienaerbeer
@Heini
Wer persönlich zur Wahl kommt, darf auch persönlich wählen, selbst wenn er/sie vorher Briefwahlunterlagen bekommen hat. Die persönliche Wahl geht nämlich wegen des Grundsatzes der geheimen Wahl vor. Kling jetzt wahrscheinlich etwas seltsam, aber ist wirklich der Grund dafür. Briefwahl ist nämlich insoweit etwas unsicher, weil man als Wahlorganisator nicht sicherstellen kann, dass beim Kreuzchensetzen niemand auf die Finger guckt oder sogar extra jemand mit einer Belohnung dabei sitzt und guckt, ob man sich die Belohnung für das Kreuz an der richtigen Stelle verdient hat. Deshalb kann man auch trotz Übersendung der Briefwahlunterlagen, diese sozusagen abfangen und doch noch persönlich wählen. Die Briefwahlunterlage wird dann ungeöffnet weggelegt und irgendwann entsorgt.