Liebe KollegInnen,
wo finde ich einen Hinweis zur folgenden Frage:

Wie kann verhindert werden, dass ein Mitarbeiter, der Briefwahl gemacht hat, noch einmal seine Stimme persönlich abgibt?
Ist bei der Rückgabe der Brieffwahlunterlagen bereits ein Vermerk auf der Wählerliste, derer sich der Wahlvorstand bedient, möglich um zu kennzeichnen dass bereits gewählt wurde?

Oder darf jeder der auf der Liste steht auch persönlich wählen, und man registriert es dann bei der Öffnung der Briefwahlunterlagen und legt den Stimmzettel, der per Briefwahl eingegangen ist, auf die Seite als ungültig?
Und: wo stehts geschrieben?
Danke vorab