Bei unserer BR Wahl letzte Woche sind einige Kollegen, die im Urlaub und Krank waren, von unserem Wahlvorstand nicht persönlich über die Möglichkeit einer Briefwahl informiert worden. Ist aufgrund dessen die Wahl nichtig?
Nein, es ist nicht Aufgabe des Wahlvorstandes, diese Kollegen zu informieren. Im Falle von Interesse hätten sie sich selbst informieren müssen und Briefwahlunterlagen anfordern können.