Erstellt am 18.05.2006 um 18:15 Uhr von Abakus
Die Zwei-Wochen-Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen muß natürlich eingehalten werden, eventuell sogar eine Nachfrist. Vorher kann man nichts aushängen oder versenden.
Erstellt am 18.05.2006 um 19:21 Uhr von Ramses II
Chris,
Ihr habt doich wohl ausgehängt, wann Ihr die Briefwahlunterlagen SPÄTESTENS verschickt.
Vorher ist unschädlich.
Erstellt am 19.05.2006 um 13:59 Uhr von Chris10271
Hallo,
die zwei Wochenfrist ist natürlich eingehalten worden und schon seit 15.05. abgelaufen. Demzufolge kann danach ausgehängt werden? Danke schon mal für die Rückmeldungen!
Der Termin für die Aushängung sollte eigentlich erst der 31.05. sein, viele Mitarbeiter sind aber da schon im Urlaub im Ausland und deshalb wollen wir es vor verlegen!
Erstellt am 20.05.2006 um 17:40 Uhr von Fayence
Chris10271,
die gültigen Wahlvorschläge müssen spätestens 1 Woche vor Stimmabgabe bekannt gemacht worden sein.
Stehen die gültigen Wahlvorschläge fest, können diese bekannt gegeben werden. Im Fall mehrerer Listen müssen natürlich auch die Ordnungsnummern ausgelost worden sein.
Dann können die Stimmzettel gedruckt werden! Und sobald diese fertig sind, steht der Aushändigung von Briefwahlunterlagen nichts im Wege. Alle anderen dazugehörige Unterlagen können doch schon vorbereitet werden.