Briefwahl bei der Betriebsratswahl
Hallo, ich habe folgende Frage !
Wir haben heute Betriebsratswahl. Wie sieht es mit den Briefwählern aus, die heute bei uns im Haus eingehen, aber nicht mehr den Wahlvorstand bis 16.00 Uhr ( Zeit der Auszählung) erreichen. Ich meine, Poststempel von heute, aber aus organisatorischen Gründen erst morgen oder Montag beim Wahlvorstand. Zählen diese Stimmen ? Könnt Ihr eine Rechtsgrundlage benennen ?
Community-Antworten (2)
18.03.2010 um 16:07 Uhr
Es zählt der Eingang beim Wahlvorstand. In vielen Betrieben sollte es aber problemlos möglich sein, zum Wahlzeitende nochmal persönlich in der Poststelle/Sekretariat vorbeizugehen und in den Briefkasten an der Eingangstür zu gucken, ob da vielleicht noch ein Briefwahlbrief liegt...
18.03.2010 um 16:23 Uhr
Die Rechtsgrundlage ist WO §26(2). Ihr dürft keinen einzigen Wahlbrief nachträglich noch öffnen. Jeder Briefwähler muss die Postlaufzeiten einkalkulieren, damit die Post rechzeitig ankommt. Wie Petrus schon geschrieben hat, solltet Ihr natürlich dafür sorgen, dass die Posteingangsstelle im Haus kurz vor der Auszählung nochmal aufgesucht wird.
Zum Ende der öffentlichen Auszählung gibt der WV ein Ergebnis bekannt und Ihr könnt nicht plötzlich am Montag ein anderes Ergebnis haben, weil Ihr aus der Kiste noch ein paar Briefwahlunterlagen gekramt habt.
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