Moin zusammen,

folgende Situation: Wir müssen einen neuen Betriebsrat wählen. Im Zuge der Wahlvorbereitung gibt es nun diverse Angestellte, die sämtliche Unterlagen wie Wahlausschreiben etc., bzw. später die Briefwahlunterlagen von Amts wegen, ohne Aufforderung zugesendet bekommen müssen. Die Geschäftsführung weigert sich aufgrund der DSVGO die Adressen an uns zu geben. Sie weigert sich aber ebenso, die vom Wahlvorstand vorbereiteten Unterlagen selbst zu versenden.

Meine Frage:
Darf die GF die Adressen wirklich nicht herausgeben? Meinen Informationen nach müssen dem Wahlvorstand doch alle nötigen Informationen zur Durchführung der Wahl ausgehändigt werden. Bitte korrigiert mich, wenn da falsch liege.

Ich bin für jede Hilfe dankbar, gerne mit Verweis auf zugrunde liegende Rechtsprechung.

Beste Grüße
Sascha