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Widerspruch zur Eingruppierung

J
joshua
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Forumsmitglieder,

wir benötigen einen Widerspruch hinsichtlich der Eingruppierung bei einer Einstellung. Dr einstellung würden wir unsere Zustimmung erteilen nur der eingruppierung nicht. Bei uns gibt es keine Lohngruppenregelung, hier gilt das Nasenprinzip.

wie müsste die Formulierung aussehenß

2.79306

Community-Antworten (6)

P
Petrus

29.04.2011 um 17:22 Uhr

Eine Eingruppierung setzt das Vorhandensein von Lohngruppen voraus. Gibt es die nicht... Nasenfaktor.

R
rtjum

29.04.2011 um 17:38 Uhr

Hallo,

ist euer AG in einem Arbeitgeberverband bzw gilt für euren Betrieb ein Tarifvertrag?

ansonsten

  1. siehe Petrus
  2. schnellstens schlau machen und eigenen Tarif verhandeln (wenn beides oben nein, dann müßte das ja möglich sein)
N
neskia

29.04.2011 um 17:45 Uhr

rtjum

"2. schnellstens schlau machen und eigenen Tarif verhandeln (wenn beides oben nein, dann müßte das ja möglich sein)"

wie soll das gehen?

K
Käptn

29.04.2011 um 19:01 Uhr

Hallo zusammen,

  1. Einsicht in die Bruttolohn und gehaltslistten nehmen-2.das durchnittliche gehalts(oder entgeltgefüge) im Betrieb ermitteln und dieses dann als Grundlage für eine "Eingruppierung" nehmen und somit den Widerspruch gegen die Eingruppierung begründen- soll heissen- gleichwertige Arbeit/ Qualifikation=gleiche Eingruppierung. Beim Thema eigenen Tarif verhandeln- VORSICHT!- ich würde die im Betrieb vertretene Gewerkschaft hinzuziehen - die kann dann u.a. auch rechtsicher einen Haustarifvertrag verhandeln.
T
tiktak

29.04.2011 um 22:33 Uhr

Es ist ganz klar das man die Einstellung und Eingruppierung als eigenständige mitbestimmungspflichtige Maßnahmen zu verstehen muss.Frage ist nun was macht eure BR wenn der Arbeitgeber meint das die Eingrupierung ok ist? Ihr sollten Antworten auf alle Fragen kennen. Viel Glück

D
Dreiklang

30.04.2011 um 20:13 Uhr

Danke käptn für diese Geschichte vom blau Bär! Selten so einen Quatsch gelesen!

Es gibt keine entgeltgruppen also kein MBR!!! und selbst wenn... Dann muss der AG schliesslich zur Einstellung und dann noch zur Eingruppierung die Zustimmung einholen. Wenn die eingruppierung nicht stimmt ist das noch lange kein Grund die Einstellung abzulehnen....

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