W.A.F. LogoSeminare

Zustimmung Vertragsverlängerung und Widerspruch Eingruppierung

M
MarkWie
Dez 2022 bearbeitet

Eine Frage zum Thema Vertragsverlängerung und Eingruppierung. Bei einem Mitarbeiter sollte der Arbeitsvertrag verlängert werden. Dies haben wir als Br zugestimmt aber der Eingruppierung widersprochen da die geplante Eingruppierung zu niedrig war. Nach einem Gespräch mit der PA und der Gf wurde uns mitgeteilt das einige Tätigkeiten des Arbeitnehmers der GF nicht in diesem Maße bekannt war und deswegen eine neue Stellenbeschreibung durch die PA erfolgen soll. Problem ist, das der bestehende Arbeitsvertrag zum 31.12. ausläuft. Wir als BR wurden gebeten unseren Widerspruch vorläufig zurückzuziehen damit der Mitarbeiter ab 01.01. Weiterbeschäftigt werden kann und dann schnellstmöglich eine neue Stellenbewertung durchgeführt werden kann.Ziel ist es schon den Kollegen höher einzugruppieren aber halt mit der neuen Stellenbeschreibung als Grundlagen. Nun die eigentliche Frage : vorläufig zurückzuziehen geht ja als BR nicht, entweder zustimmen oder nicht. Wie können wir weiterverfahren damit der Kollege weiterbeschäftigt wird und wir trotzdem unseren Widerspruch auf die Eingruppierung aufrecht erhalten, damit es hinterher nicht heißt wir haben ja zugestimmt.

37203

Community-Antworten (3)

C
Catweazle

30.12.2022 um 00:20 Uhr

Der Verlängerung habt ihr doch zugestimmt. Also kann er weiterbeschäftigt werden. Lediglich die Eingruppierung muss geregelt werden. Der Arbeitgeber kann natürlich wegen der fehlenden Zustimmung zur Eingruppierung auf die Weiterbeschäftigung verzichten.

J
Junge

30.12.2022 um 06:24 Uhr

Ist für den Mitarbeiter die Eingruppierung ok, denn es wird ja letztendlich für diesen gehandelt?

M
MarkWie

30.12.2022 um 07:02 Uhr

Der Mitarbeiter würde gerne in die höhere Entgeltgruppe. Das passt auch vom. Aufgabengebiet . Geht halt um die Überbrückung der Zeit bis die neue Stellenbewertung da ist . Ändern wir unseren Beschluss und stimmen der ursprünglichen Entgeltgruppe zu nur damit der neue Vertrag ab 01.01. gültig ist laufen wir Gefahr das der AG hinterher sagt ist doch alles ok , ihr habt zugestimmt

Ihre Antwort