Hallo!

Wir haben eine Unterrichtung bezüglich Einstellung vorliegen.
Die Bewerberin soll eine bzw. 2 Tarifgruppe(n) niedriger eingestuft werden als vergleichbare MA (aufgrund identischer Funktionsbeschreibungen).
Unser Tarifvertrag ist bezüglich Eingruppierung sehr schwammig formuliert, stellt aber ausschließlich auf die Tätigkeit ab (keine Berücksichtigung von Erfahrung oder Ausbildung).

Daher wollen wir uns beim Widerspruch gegen die geplante Eingruppierung auf die zukünftigen Kollegen berufen, bezugnehmend auf BetrVG §99 Abs. 2 Nr. 1 und 4.

Habt ihr Vorschläge, wie wir das formulieren können oder ob wir es vielleicht anders geschickter angehen sollen?