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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Widerspruch zur Eingruppierung - vergleichbare MA höher eingruppiert

H
Hagelschlag
Jul 2020 bearbeitet

Hallo!

Wir haben eine Unterrichtung bezüglich Einstellung vorliegen. Die Bewerberin soll eine bzw. 2 Tarifgruppe(n) niedriger eingestuft werden als vergleichbare MA (aufgrund identischer Funktionsbeschreibungen). Unser Tarifvertrag ist bezüglich Eingruppierung sehr schwammig formuliert, stellt aber ausschließlich auf die Tätigkeit ab (keine Berücksichtigung von Erfahrung oder Ausbildung).

Daher wollen wir uns beim Widerspruch gegen die geplante Eingruppierung auf die zukünftigen Kollegen berufen, bezugnehmend auf BetrVG §99 Abs. 2 Nr. 1 und 4.

Habt ihr Vorschläge, wie wir das formulieren können oder ob wir es vielleicht anders geschickter angehen sollen?

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

17.07.2020 um 10:07 Uhr

  1. Den Chef mal fragen, warum der "Neue" eine Gruppe weniger eingestuft wurde
  2. Eine BV zu Eingruppierungsrichtlinien verhandeln. TV sind meist sehr schwammig, weil halt alle Beschäftigten der gesamten "Zunft" sich dort wiederfinden sollten. sozusagen vom Pförtner über die Bürokraft, Produktion, Logistig usw und alle Berufe die dazu gehören.
  3. Auch bei uns ist es durchaus üblich z.B. Berufseinsteigerin eine Gruppe niedriger einzustufen - ist ja auch nachvollziehbar, ob ich jemanden gerade aus der Ausbildung oder jemanden mit 10 Erfahrung einstelle.
H
Hagelschlag

17.07.2020 um 10:15 Uhr

Vielen Dank Kjarrigan!

  1. wurde uns gesagt, man wolle der MA einen "großen" Sprung in die höhere Eingruppierung ermöglichen, wenn sie eine Weile da ist. (Wobei man jetzt auch in der höheren Eingruppierung ca. das selbe niedrigere Jahresgehalt zahlen könnte, da wir innerhalb der Gruppen noch Stufen haben). Wir befürchten, dass eine Umgruppierung aber eine deutlich größere Hürde darstellt.
  2. Daran arbeiten wir, das hilft dem konkreten Fall nun aber nichts.
  3. Wir überlegen zuzustimmen, wenn direkt mit festgehalten wird, dass eine Umgruppierung nach einer festgelegten Zeit erfolgt, wenn sie die Stelle ausfüllt.

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