Hallo zusammen,

bei einer Einstellung nach § 99 BetrG´VG hat der BR ja 6 Widerspruchsgründe wo eine Rechtsfolge ausgelöst werden würde. ( Zustimmungsersetzungsverfahren)
In der Kommentierung schreibt man das eine falsche Eingruppierung ein von den Wiedersprüchen zu trennender Akt wäre. Man also wegen einer falschen Eingruppierung nicht widersprechen kann. Welche rechtsfolge ist dann ausgelöst?
Bekommt der falsch Eingruppierte die Stellung des BR ähnlich einer Kündigung um Individualrechtlich Vorgehen zu können oder muss auch hier der AG aktiv werden ? Wenn ja wo und wie ?

Danke für eure Mühen