W.A.F. LogoSeminare

Nichteinstellung bei Widerspruch zur Eingruppierung

R
randberliner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, der BR wurde zu einer Einstellung + Eingruppierung angehört. Wo man der Einstellung zugestimmt hatte, doch sich nicht mit der Eingruppierung "anfreunden" konnte. Also Widerspruch! Der wurde auch ordnungsgemäß begründet. Nun bekommt der BR ein Schreiben von der GL, wo man den BR "bittet" den Widerspruch zu überdenken. Falls der BR bei seiner Meinung bleibt, dann sieht man von der Einstellung ab.

Was würdet ihr machen?

Gruß randberliner

74803

Community-Antworten (3)

P
Pappnase

15.03.2010 um 13:16 Uhr

Frage: Gibt es bei Euch klare Vorgaben zur Eingruppierung? Wie sind die Kollegen mit gleicher Stelle/Ausbildung eingruppiert? Der BR muß darüber wachen, dass Gleichbehandlung statt findet! Wenn ihr der Einstellung bei geringerer Eingruppierunmg zu stimmt, untergrabt Ihr dann nicht grundsätzlich Eure Eingruppierungskriterien? Macht sich der AG das dann zur Gewohnheit?

R
randberliner

15.03.2010 um 13:45 Uhr

Klar gibt es klare Eingruppierungsrichtlinien. Und ich sehe das auch so, dass das zur Gewohnheit wird. Ich würde dem auch nicht zustimmen. Nur es ist ja halt ein Beschluss. Ich sehe das auchso, dass der AG den MA nicht aus Jux und Dallerei einstellen möchte. Der wird echt gebraucht. Nun möchte man ja nicht, dass der MA die Stelle nicht erhält. Und das er für seine Tätigkeit ordentlich vergütet wird. Mein Argument war, wenn er den Aufgaben nicht gewachsen ist, dafür ist die Probezeit da. Nur stehe ich mit dieser Ansicht fast allein da.

S
sandsand

15.03.2010 um 14:51 Uhr

naja aber der AG kann natürlich sagen, dass er statt eines Zustimmungsersetzungsverfahrens lieber nicht einstellt...

Trotzdem nicht nachgeben!

Ihre Antwort