Hallo, wir wählen in Kürze unseren Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl (Erstgründung).
Die bei den Wahlen exponierten Personen (Wahlvorstand, Kandidaten) genießen ja einen gewissen Kündigungsschutz (6 Monate nach Wahlergebnis).
Kollegen haben jetzt folgende Frage formuliert: Wird dieser Sonder-Kündigungsschutz mit der normalen Kündigungsfrist (z. B. wegen langer Betriebszugehörigkeit) verrechnet oder gilt der Schutz zusätzlich?
Beispiel: Ein Mitarbeiter hat aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit eine reguläre Kündigungsfrist von 4 Monaten. Der Mitarbeiter ist Mitglied im BR-Wahlvorstand. Zu wann kann der Mitarbeiter frühestens gekündigt werden?
a) nach 6 Monaten (Ablauf Sonderkündigungsschutz) und dann nach Ablauf der regulären Kündigungszeit von 4 Monaten? Also insgesamt 10 Monate.
b) nach 2 Monaten, denn unter ANrechnung der regulären Kündigungszeit von 4 Monaten ergeben sich ja 6 Monate (also die notwendige Zeit nach Sonderkündigungsschutz). Also insgesamt 6 Moante.

Hoffe, die Frage ist verständlich formuliert. Danke im Voraus!!

Außerordentliche Kündigungen jetzt mal ganz außen vorgelassen.