Als BR-Vorsitzender habe ich eine Kollegin über einen Bewerber befragt, da diese auf facebook miteinander befreundet waren und der Verdacht bestand, dass der Bewerber das Betriebsklima nachhaltig stören könnte. Die Kollegin konnte aus meiner Frage schließen, dass es sich um eine Bewerbung bei uns handeln könnte. Der Arbeitgeber erteilte nun eine Abmahnung gegen mich wegen Verstoß gegen §99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Wie ist Eure Meinung dazu?