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Kündiung von BR wegen Verletzung der Schweigepflicht?

E
Entlein
Jan 2018 bearbeitet

Wir hatten letzte Woche eine Anhörung bezüglich Kündigungen. Der Chef ordnete an das kein Wort das gesprochen wurde den Raum verlassen darf, sonst folgt eine fristlose Kündigung. Jetzt hat ein BR-Mitglied den AN der gekündigt werden soll über die Kündigung informiert weil dieser mißtrauisch geworden war. Der Chef hat es mitbekommen und nun soll noch heute eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Ist das Rechtens?

7.02108

Community-Antworten (8)

U
uhu

27.10.2008 um 13:39 Uhr

@Entlein auf keinen Fall ist das rechtens; der BR wird dieser fristlosen Kündigung des BRM hoffentlich auch nicht zustimmen (lest im § 103 BetrVG nach); das BRM hat in bezug auf die geplante Kündigung des AN richtig gehandelt; gem. §102 BetrVG soll der BR vor seiner Stellungnahme den (von der Kündigung) betroffenen AN anhören; darüberhinaus hat der BR über die ihm bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse des AN etc. Stillschweigen zu bewahren;

P
pit47

27.10.2008 um 13:43 Uhr

Hallo Entlein, wer soll fristlos gekündigt werden, der AN oder das BRMtgl.? Nach § 102 Abs. 2 BetrVG kann der BR den betroffenen AN vor seiner Stellungnahme anhören.

E
Entlein

27.10.2008 um 13:50 Uhr

Das BR-Mitglied soll gekündigt werden. § 102... war mir bekannt. Wer es war ist leider noch nicht bekannt. Keiner wills gewesen sein, mein Chef scheint sich seiner Sache sehr sicher zu sein. Wir hatten eine Frist bis 11 Uhr uns freiweillig zu stellen. Tat nur niemand. Jetzt wird gewartet.

U
uhu

27.10.2008 um 14:02 Uhr

@Entlein Kündigung BRM ist § 103 BetrVG; wenn ihr unsicher seid, dann wendet euch an die GEW oder zieht einen Rechtsanwalt zu Rate; das könnt ihr bei so schwerwiegenden Sachen wie einer fristlosen Kündigung eines BRM tun; Beschluss fassen und los gehts; laßt euch vom AG nicht weiter einschüchtern; im Übrigen hat der AG dem BR garnichts anzuordnen;

DAH
Der alte Heini

28.10.2008 um 00:22 Uhr

Entlein Ob der AG ein Mitglied des Betriebsrates, der gegen die Schweigepflicht verstoßen hat, fristlos kündigen kann, bezweifel ich aber stark. Mann muss zwischen dem Ehrenamt Betriebsrat und arbeitsvertraglich geschuldete Leistung unterscheiden. Betriebsratsarbeit unterliegt nicht wie die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit, dem Weisungs-bzw.dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Somit kann das BR Mitglied vom AG für Verfehlungen bei der BR Arbeit weder abgemahnt oder entlassen werden.

Wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten (siehe §23 Abs.1 BertrVG)könnte der AG beim Arbeitsgericht den Ausschluss des "Verräters" aus dem Betriebsrat beantragen, mehr nicht. Ob ein Vorgehen gem. § 23 BetrVG überhaupt erfolgreich ist, kommt auf die weitergegebenen Informationen ankommen. Ist der AG mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich, so wird der Betroffene nur aus dem BR ausgeschlossen.

R
RAKO

28.10.2008 um 10:27 Uhr

Auf die Rechtmäßigkeit der Geheimhaltung und der Kündigung des BR-Mitglieds wurde schon eingegangen.

Nach meinem Ermessen habt Ihr euch aber schon in der Sitzung mit dem AG falsch verhalten. Wenn es um Kündigungen geht hätte ich dem Chef sofort gesagt, dass Geheimhaltung gegenüber den Betroffenen Kollegen nicht in Frage kommt! Sofern es um Betriebsbedingte Kündigungen geht hätte ich sogar die Geheimhaltung an sich sofort abgelehnt. Falls daraufhin das Gespräch nicht zustande gekommen wäre - macht nichts! Was hat Euch das Gespräch denn jetzt gebracht? Hat er Euch etwa Sonderrechte eingeräumt? Oder gegen ein Entgegenkommen eurerseits versprochen von den Kündigungen Abstand zu nehmen? Wohl nicht!

Im schlimmsten Fall hat er Euch jetzt sogar ein Problem reingewürgt! Der Arbeitgeber muss Euch nach §102 anhören - von schriftlich steht da nichts - und das hat er getan - also läuft Eure Frist! Schaut zu, dass Ihr die Kollegen ansprecht und einen ordentlichen Widerspruch hinkriegt, bevor die Frist abläuft! Für mich sieht das so aus, als ob der Arbeitgeber auf Zeit spielt! Während Ihr Euch mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Geheimhaltung der Kündigungen herumschlagt läuft Euch die Zeit weg. In einer Woche wird er sich freuen, dass Ihr nicht widersprochen habt. Natürlich könnt Ihr mangels Schriftverkehr behaupten, Ihr seid nicht ordentlich angehört worden. Aber mit dem ganzen Brimborium am Rande, was ja offenbar macht dass Ihr angehört worden seid, wird Euch das unter Umständen schwer fallen. Weisst wenigstens den Arbeitgeber schriftlich darauf hin, dass die Anhörung nicht ordnungsgemäß war und dass die Frist nicht läuft (natürlich nur wenn er Euch wirklich im Sinne des §102 nicht ordentlich angehört hat).

Und auch wegen der angedrohten Betriebsratskündigung: Schriftlich: der Arbeitgeber behindert mit seiner Kündigungsandrohung die Arbeit als Betriebsrat -> Unterlassungsaufforderung nach §78 BetrVG mit der Folge §119 BetrVG (Strafantrag gegen Arbeitgeber -> Gefängnisstrafe). Ist zwar vielleicht mit Kanonen nach einem großen Spatzen geschossen, aber nachdem Euer Arbeitgeber hier mit massiven Drohungen auf Euch losgeht kann das auch nicht mehr schaden. Vielleicht wird er dann vernünfitg.

DAH
Der alte Heini

29.10.2008 um 00:41 Uhr

Entlein Die Vorschläge von RAKO sind wohl ein bisschen übertrieben. Wie soll der BR davon ausgehen, dass das Gesagte eine mündl. Anhörung zu einer fristlosen Kündigung ist, wo noch nicht einmal der Name des "Übeltäters" bekannt ist. Weiter kann ich nur bei solchen "Banalitäten" davon abraten die Staatsanwaltschaft zu bemühen. Die haben andere Sorgen und werden ein vom BR beantragtes Verfahren nach §119 BetrVG bei dieser Sachlage einstellen.

Die Kündigungsdrohungen dürfte Säbelrasseln des AG sein. Selbst wenn wirklich eine Kündigung ausgesprochen werden sollte, dürft sie vor einem Arbeitsgericht keine bestand haben.

W
weichspüler

29.10.2008 um 01:04 Uhr

@Entlein ist er, der soll gekündigt werdende fristlos gekündigt, vom Arbeitgeber der der Interessenvertretung gesagt hatte wenn der gekündigte es vorher erfährt als der Arbeitgeber. Folgt dem nicht gekündigten eine fristlose kündigung weil er es erfahren hat das er gekündigt wird. Hey was für ein Schwachsinn. wie oben Ich höre auch in unseren BRsitzungen immer soll sollte usw. Kann muss aber nicht. Also immer eine ist situation beschreiben.

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