bei uns im BR kommt die Frage auf, was überhaupt eine Versetzung ist. Z.B. sollte eine Stelle besetzt werden. Der BR konnte die Geschäftsleitung überzeugen, die Stelle intern auszuschreiben. Die Stelle soll nun besetzt werden, es war nur ein Interessent dabei. Der Name des Mitarbeiters wurde per mail von der Geschäftsleitung an den BR weitergegeben. Nun wollte der BR aber dies formell, da ja aus Sicht des BR dies eine Versetzung sei und die ist nun mal Mitbestimmungspflichtig.
Die Geschäftsleitung meint, dass dies eine Änderung des Arbeitsvertrages darstellt und somit keiner Betriebsratsanhörung bzw. einer Zustimmung unterliegt.
Begründung:

Generell bedarf es des Abschlusses eines Änderungsvertrages nicht einer Betriebsratsanhörung, da dieser eine individuelle Maßnahme darstellt und keinen kollektivrechtlichen Bezug hat ( vgl. BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91). Manchmal kann allerdings eine solche Maßnahme Auswirkungen auf den restlichen Betrieb haben, so dass der BR zu unterrichten ist, wie z.B. bei Arbeitszeitverlängerung. Diese Auswirkungen sehen wir in diesem Fall aber nicht.
Im vorliegenden Fall ist eine interne Stellenausschreibung vorausgegangen, welche mit dem BR vereinbart und durchgesprochen war.

Wir sehen die Sache etwas anders oder einige von uns. Könnt ihr uns bitte darüber Auskunft geben.