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Vorübergehende Stundenreduzierung

G
GuidoW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin möchte aus privaten Gründen für 2 Monate von 40 Std.(VZ)auf 25 Std. (TZ) runter gehen. Wie oft kann sie das verlängern bzw. welche Regeln gelten hierbei?

MfG GuidoW

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Community-Antworten (5)

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meckerziege

26.11.2012 um 15:42 Uhr

Schau mal ins Teilzeit - und Befristungsgesetz. Und Achtung - damit kann man auf den Bauch fallen. Frage, ob der AG sich auf einen befristete Verkürzung der AZ einläßt? Bei uns sind einige Fälle von Auszeiten im TV geregelt.

G
GuidoW

26.11.2012 um 16:09 Uhr

Hallo meckerziege,

der AG hat sich auf eine 2 monatige AZ-Verkürzung eingelassen. Die Kollegin fragt nun, was ist wenn ihr die 2 Monate nicht ausreichen und sie verlängern möchte. Im TZBFG steht, dass sie frühestens nach Ablauf von 2 Jahren erst wieder einen neuen Antrag stellen kann.

LG Guido

B
Betriebsrätin

26.11.2012 um 16:15 Uhr

Es gibt KEINEN Anspruch auf befristete Verkürzung / Teilzeit. Also auch wenn der AG dem einmal zugestimmt hat entsteht KEIN Anspruch auf Wiederholung!

Es gibt nur einen Anspruch auf dauerhafte/unbefristete Teilzeit

G
gironimo

27.11.2012 um 10:54 Uhr

So ist es. Wenn der AG sich auf eine Befristung einläßt - o.k. Wenn er sich auf eine Verlängerung einläßt - auch o.k.

Tut er es nicht, kann sich die Betroffene hilfesuchend an die BR wenden ..........

P
Petrus

27.11.2012 um 11:07 Uhr

Es gibt KEINEN Anspruch auf befristete Verkürzung / Teilzeit. Das stimmt so pauschal auch nicht - es könnte ja z.B. das PflegeZG einschlägig sein... Hängt also ein wenig davon ab, welcher Art die "privaten Gründe" sind...

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