Erstellt am 26.11.2012 um 14:42 Uhr von meckerziege
Schau mal ins Teilzeit - und Befristungsgesetz.
Und Achtung - damit kann man auf den Bauch fallen.
Frage, ob der AG sich auf einen befristete Verkürzung der AZ einläßt?
Bei uns sind einige Fälle von Auszeiten im TV geregelt.
Erstellt am 26.11.2012 um 15:09 Uhr von GuidoW
Hallo meckerziege,
der AG hat sich auf eine 2 monatige AZ-Verkürzung eingelassen.
Die Kollegin fragt nun, was ist wenn ihr die 2 Monate nicht ausreichen und sie verlängern möchte.
Im TZBFG steht, dass sie frühestens nach Ablauf von 2 Jahren erst wieder einen neuen Antrag stellen kann.
LG Guido
Erstellt am 26.11.2012 um 15:15 Uhr von Betriebsrätin
Es gibt KEINEN Anspruch auf befristete Verkürzung / Teilzeit. Also auch wenn der AG dem einmal zugestimmt hat entsteht KEIN Anspruch auf Wiederholung!
Es gibt nur einen Anspruch auf dauerhafte/unbefristete Teilzeit
Erstellt am 27.11.2012 um 09:54 Uhr von gironimo
So ist es. Wenn der AG sich auf eine Befristung einläßt - o.k.
Wenn er sich auf eine Verlängerung einläßt - auch o.k.
Tut er es nicht, kann sich die Betroffene hilfesuchend an die BR wenden ..........
Erstellt am 27.11.2012 um 10:07 Uhr von petrus
> Es gibt KEINEN Anspruch auf befristete Verkürzung / Teilzeit.
Das stimmt so pauschal auch nicht - es könnte ja z.B. das PflegeZG einschlägig sein...
Hängt also ein wenig davon ab, welcher Art die "privaten Gründe" sind...