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Anrecht auf Stellenbeschreibung in deutsch ?

K
kanufahrer
Jan 2018 bearbeitet

2 Fragen zu dem Thema im Betreff:

Vorab: es existiert ein Entgelttarifvertrag, der die verschiedenen Entgeltgruppen aufführt und grob aufgeführt ist, welche Verantwortung/selbstständige/ eigenverantworliche Tätigkeit zu welcher Eingruppierung gehört

  1. Hat der Arbeitnehmer hier in Deutschland ein Anrecht auf eine Stellenbeschreibung in deutsch ? .... oder kann sie auch chinesisch; französisch usw sein Dazu gibt es im BR Streitgespräche

  2. Muss der Arbeitgeber dem BR bei einer z.B. Versetzungsanhörung (wechsel in einen neuen Job) eine Stellenbeschreibung beifügen ? Und muss diese in deutsch sein ? Dazu gibt es im BR Streitgespräche

Falls ihr JA sagt, gibt es hierzu etwas gesetzliches ? etwas was man aufklappen kann und reinschauen kann ?

2.45407

Community-Antworten (7)

L
Lernender

06.12.2011 um 21:57 Uhr

In welcher Sprache gibt es denn eure Stellenbeschreibungen?

Oder ist das eine eher rhetorische Frage?

K
kanufahrer

06.12.2011 um 22:11 Uhr

Hi

...lassen wir mal das "chinesisch usw" weg.. ...und lassen wir mal weg was in unserer Firma üblich ist

Es geht um eine:

Eine Grundsatzfrage/n !

VG

L
Lernender

06.12.2011 um 22:19 Uhr

@pferdeline bei einer Grundsatzfrage ganz klar, sowohl als auch die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend.

K
kanufahrer

06.12.2011 um 22:32 Uhr

@ Lernender: Wer ist denn "Pferdeline" ?

L
Lernender

06.12.2011 um 22:40 Uhr

Ein Typ auf juraforum der folgende Frage gestellt hat:

:::Mehere Fragen zum Thema im Betreff:

Vorab: es existiert ein Entgelttarifvertrag, der die verschiedenen Entgeltgruppen aufführt und grob aufgeführt ist, welche Verantwortung/selbstständige/ eigenverantworliche Tätigkeit zu welcher Eingruppierung gehört

  1. Hat der Arbeitnehmer hier in Deutschland ein Anrecht auf eine Stellenbeschreibung in deutsch ? .... oder kann sie auch chinesisch; französisch usw sein Dazu gibt es im BR Streitgespräche

  2. Muss der Arbeitgeber dem BR bei einer z.B. Versetzungsanhörung (wechsel in einen neuen Job) eine Stellenbeschreibung beifügen ? Und muss diese in deutsch sein ? Dazu gibt es im BR Streitgespräche

Falls ihr JA sagt, gibt es hierzu etwas gesetzliches ? etwas was man aufklappen kann und reinschauen kann ?

Kennst du ihn?

G
gironimo

07.12.2011 um 10:43 Uhr

... und keiner will Antworten.

Stellenbeschreibungen in einer standardisierten Form muss es nicht im Betrieb geben. Natürlich muss der AG dem AN ja im Zuge des Arbeitsvertrages darlegen, welche Tätigkeiten Gegenstand des Vertrages sind. Um diese zu Konkretisieren werden Stellenbeschreibungen angefertigt. Ich persönlich würde jedenfalls keinen Vertrag oder Vertragsanhang (Stellenbeschreibung) unterschreiben, wenn ich den Inhalt nicht verstehe. Also kommt nur deutsch in Frage - oder???

Das gleiche gilt für den Betriebsrat. Auch als Betriebsrat stimme ich keiner Maßnahme zu, wenn die eingereichten Unterlagen nicht zu verstehen sind - ist doch klar - oder - also auch hier deutsch.

R
rkoch

07.12.2011 um 11:13 Uhr

@Lernender

Eine Frage in mehrere Foren zu stellen ist ja noch legitim, wenn auch die Frage erlaubt ist ob hier ein BR fragt oder ob wir hier wieder Hausaufgaben für jemand machen sollen.

@Kanufahrer: Trotzdem eine Antwort:

Ad. 1: Der BR hat das Recht seine Beteiligung in der Sprache (bzw. sogar in den Sprachen!) seiner Mitglieder zu erfahren. Der AG ist verpflichtet die Beteiligung so durchzuführen das jedes BRM verstehen kann was der AG vom BR möchte. In diesem Sinne muß auch die Aufgabenbeschreibung nach TV (klingt stark nach ERA) in einer dem BR verständlichen Sprache verfasst sein. Ggf. muß der AG einen geprüften Übersetzer stellen.

Ad. 2: Der BR hat nach §87 (1) Nr. 1 ein MBR bei der Frage der betriebsübliche Sprache. Er kann also Kraft BV vereinbaren in welcher Sprache grundsätzlich kommuniziert wird und kann auch für AN die dieser Sprache nicht mächtig sind verlangen das Übersetzungen an diese AN ausgehändigt werden.

@gironimo

Stellenbeschreibungen in einer standardisierten Form muss es nicht im Betrieb geben.

Im Geltungsbereich eines TV wie z.B. ERA MUSS es derartige Beschreibungen für die Beteiligung des BR zu Ein- und Umgruppierungen geben.

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