Erstellt am 06.12.2011 um 20:57 Uhr von Lernender
In welcher Sprache gibt es denn eure Stellenbeschreibungen?
Oder ist das eine eher rhetorische Frage?
Erstellt am 06.12.2011 um 21:11 Uhr von Kanufahrer
Hi
...lassen wir mal das "chinesisch usw" weg..
...und lassen wir mal weg was in unserer Firma üblich ist
Es geht um eine:
Eine Grundsatzfrage/n !
VG
Erstellt am 06.12.2011 um 21:19 Uhr von Lernender
@pferdeline
bei einer Grundsatzfrage ganz klar, sowohl als auch die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend.
Erstellt am 06.12.2011 um 21:32 Uhr von Kanufahrer
@ Lernender: Wer ist denn "Pferdeline" ?
Erstellt am 06.12.2011 um 21:40 Uhr von Lernender
Ein Typ auf juraforum der folgende Frage gestellt hat:
:::Mehere Fragen zum Thema im Betreff:
Vorab: es existiert ein Entgelttarifvertrag, der die verschiedenen Entgeltgruppen aufführt und grob aufgeführt ist, welche Verantwortung/selbstständige/ eigenverantworliche Tätigkeit zu welcher Eingruppierung gehört
1. Hat der Arbeitnehmer hier in Deutschland ein Anrecht auf eine Stellenbeschreibung in deutsch ? .... oder kann sie auch chinesisch; französisch usw sein
Dazu gibt es im BR Streitgespräche
2. Muss der Arbeitgeber dem BR bei einer z.B. Versetzungsanhörung (wechsel in einen neuen Job) eine Stellenbeschreibung beifügen ? Und muss diese in deutsch sein ?
Dazu gibt es im BR Streitgespräche
Falls ihr JA sagt, gibt es hierzu etwas gesetzliches ? etwas was man aufklappen kann und reinschauen kann ?
Kennst du ihn?
Erstellt am 07.12.2011 um 09:43 Uhr von gironimo
... und keiner will Antworten.
Stellenbeschreibungen in einer standardisierten Form muss es nicht im Betrieb geben. Natürlich muss der AG dem AN ja im Zuge des Arbeitsvertrages darlegen, welche Tätigkeiten Gegenstand des Vertrages sind. Um diese zu Konkretisieren werden Stellenbeschreibungen angefertigt. Ich persönlich würde jedenfalls keinen Vertrag oder Vertragsanhang (Stellenbeschreibung) unterschreiben, wenn ich den Inhalt nicht verstehe. Also kommt nur deutsch in Frage - oder???
Das gleiche gilt für den Betriebsrat. Auch als Betriebsrat stimme ich keiner Maßnahme zu, wenn die eingereichten Unterlagen nicht zu verstehen sind - ist doch klar - oder - also auch hier deutsch.
Erstellt am 07.12.2011 um 10:13 Uhr von rkoch
@Lernender
Eine Frage in mehrere Foren zu stellen ist ja noch legitim, wenn auch die Frage erlaubt ist ob hier ein BR fragt oder ob wir hier wieder Hausaufgaben für jemand machen sollen.
@Kanufahrer:
Trotzdem eine Antwort:
Ad. 1: Der BR hat das Recht seine Beteiligung in der Sprache (bzw. sogar in den Sprachen!) seiner Mitglieder zu erfahren. Der AG ist verpflichtet die Beteiligung so durchzuführen das jedes BRM verstehen kann was der AG vom BR möchte. In diesem Sinne muß auch die Aufgabenbeschreibung nach TV (klingt stark nach ERA) in einer dem BR verständlichen Sprache verfasst sein. Ggf. muß der AG einen geprüften Übersetzer stellen.
Ad. 2: Der BR hat nach §87 (1) Nr. 1 ein MBR bei der Frage der betriebsübliche Sprache. Er kann also Kraft BV vereinbaren in welcher Sprache grundsätzlich kommuniziert wird und kann auch für AN die dieser Sprache nicht mächtig sind verlangen das Übersetzungen an diese AN ausgehändigt werden.
@gironimo
> Stellenbeschreibungen in einer standardisierten Form muss es nicht im Betrieb geben.
Im Geltungsbereich eines TV wie z.B. ERA MUSS es derartige Beschreibungen für die Beteiligung des BR zu Ein- und Umgruppierungen geben.