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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wann besteht ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis bei Altersteilzeit ?

W
ws
Nov 2016 bearbeitet

Bin zur Zeit in der Ruhephase der Altersteilzeit. Ich habe meinen Arbeitgeber darum gebeten mir ein Zeugnis auszustellen. Bis dato habe ich noch kein Zeugnis bekommen; deshalb meine Fragen : Habe ich vor Ablauf meines Arbeitsverhältnisses ein Anrecht auf ein Zeugnis bzw. sollte ich mir besser ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen ? Besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Rente ein Anrecht auf ein Zeugnis ?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

08.05.2006 um 14:11 Uhr

Die Zeugnispflicht zum Ende einer Beschäftigung ergibt sich § 109 GewO...

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