Wann besteht ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis bei Altersteilzeit ?
Bin zur Zeit in der Ruhephase der Altersteilzeit. Ich habe meinen Arbeitgeber darum gebeten mir ein Zeugnis auszustellen. Bis dato habe ich noch kein Zeugnis bekommen; deshalb meine Fragen : Habe ich vor Ablauf meines Arbeitsverhältnisses ein Anrecht auf ein Zeugnis bzw. sollte ich mir besser ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen ? Besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in die Rente ein Anrecht auf ein Zeugnis ?
Community-Antworten (1)
08.05.2006 um 14:11 Uhr
Die Zeugnispflicht zum Ende einer Beschäftigung ergibt sich § 109 GewO...
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