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Datenschutzfrage bezüglich frei einsehbaren Adresslisten

C
Coolidge
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

folgende Frage: In unserem Betrieb gehen Mitarbeiterlisten durch die Abteilungen. Auf diesen Listen ist das ganze Personal mit Adresse und aktueller Telefonnummer aufgelistet. Hier soll jeder Mitarbeiter kontrollieren ob seine Daten auf den aktuellsten Stand sind um in Notfall (Feuer, etc, es handelt sich um Pflegeheime) erreicht werden zu können. Verstösst dies nicht gegen den Datenschutz wenn jedr MA die privaten Adressdaten aller Beschäftigten in allen Abteilungen sehen kann. Muss da nicht mindestens ein Hinweis drauf, dass niemand verpflichtet ist seine private Telefonnummer dem Arbeitgeber mitzuteilen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße Coolidge

1.05102

Community-Antworten (2)

P
Pappnase

05.04.2011 um 13:49 Uhr

Hallo Coolidge sämtliche personelle Daten, die der AG gespeichert hat fallen unter den Datenschutz und dürfen NICHT öffendlich gemacht werden! Zu unterscheiden ist eine Liste, auf die die Kolleginnen und Kollegen ihre persönlichen Informationen selbst eintragen, mit dem Wissen, dies in der Firma öffendlich zu machen. Wenn MA ihre Listen "kontrollieren" und keiner ein Veto gegen die Veröffendlichung einlegt, könnte man sagen: Wo kein Käger, da kein Richter!

Als Betriebsrat, sowie auch als Mitarbeiter sehe ich die Mitglieder des BR in der Pflicht, gegen diese grobe Datenschutzverletzung des AG vor zu gehen!!!

C
Coolidge

05.04.2011 um 18:23 Uhr

soeben im Monatsgespräch getan, PDL zeigt sich reumütig und verspricht Abhilfe.

Vielen Dank nochmal

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