Erstellt am 25.07.2009 um 21:31 Uhr von tiktak
Hallo hansemerkur
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/178248-datenschutz-krankheitstage-post918046.html#post918046
hoffe, hilft dir weiter
tik-tak
Erstellt am 26.07.2009 um 10:09 Uhr von ridgeback
@hansemerkur,
BDSG §§ 1 - 11 wären hilfreich.
Ansonsten hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn in einem Personalinformationssystem auf einzelne Arbeitnehmer bezogene Aussagen über krankheitsbedingte Fehlzeiten, attestfreie Krankheitszeiten und unentschuldigte Fehlzeiten erarbeitet werden.
Erstellt am 26.07.2009 um 11:30 Uhr von Lotte
hansemerkur,
hier ein interessantes Urteil des BAG zum Umgang mit Krankendaten:
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 12.9.2006, 9 AZR 271/06
Wobei es in dem Urteil um noch sensiblere Daten geht als die Zahl der Krankheitstage, aber es ist auch für Euch interessant, denke ich, was das BAG dazu urteilt.
Erstellt am 26.07.2009 um 19:24 Uhr von erwin
@hansemerkur,
gerade "sehr aktive" Führungskräfte des unteren oder mittleren Management neigen sehr oft dazu eigenständig sich irgendwelche Datenbestände anzulegen. Hier sollte man dann den AG angehen, der muss sich das "Fehlverhalten" seiner Führungskräfte zurechenn lassen.
Den Teamleiter auf sein nicht rechtmäßiges Handel hinweisen ihn auffordern die Daten zu löschen und zukünftig solches Handeln im eigenen Interesse zu unterlassen. Es könnte ihn sonst ggf. auch seinen Job kosten. Denn ein AG der durch solches Verhalten von Führungskräften Probleme bekommt, könnte in der Folge über Maßnahmen nachdenken.
Erstellt am 26.07.2009 um 19:33 Uhr von hansemerkur
1.)Ich muss nochmal explizit nachfragen, ob nicht allein das Erstellen einer Top10 der Krankengeschriebenen unzulässig ist?
Und so ganz nebenbei sind auch Arbeitzwischenszeugnisse von MA u.a. persönliche Daten in dem Ordner.
Natürlich könnte der Teamleiter argumentieren, was guckt ihr in meinen Ordner, aber dieser ist jedem MA ohne Passwort zugänglich, es kann sogar aus Versehen dort Hinein geschaut werden.
2.)Muss nicht der Teamleiter auch dafür sorgen, dass personenbezogene Daten unzugänglich sind?
3.) Muss/ sollte der BR die in der Top10 Krankenliste stehenden MA darüber informieren?
Erstellt am 27.07.2009 um 10:47 Uhr von econom
Hört sich nach Überwachungswahn an. Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten?
Erstellt am 27.07.2009 um 14:45 Uhr von waschbär
@hansemerkur,
kurzer weg zur Datei Verantwortlichen Person und sagen das es so überhauptnicht geht und auf abhilfe bestehen.
Sollte Person nicht volgen AG, Schriftlich um abhilfe bitten. CO an DSB !
Das wird reichen, ist der Haufen erst mal Wach, bekommt der Daten wächter macht :-)))
Also es handelt sich hierbei ja bestimmt um ein Zeizehlfall wo ein Ma über das Ziel drüber hin weg ist......Natürlich wird es zukünftig derartige fälle nicht mehr geben, und wenn doch kommen Sie vorbei und wir suchen das Osterei :-))
Ja es ist ja wie es ist :-)
Ein Waschbär hat Vier Pfoten, aber Fünf Schnecken ..... Was meinst Du gibt er die Fünfte Schnecke ab ??? Er kann Sie ja nicht halten ... ???
NEIN, gibt er nicht, die Fünfte Steckt er sich in die Schutte ..... .-))