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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankendatei frei zugänglich entdeckt - Wer weiß was der BR machen kann?

H
hansemerkur
Nov 2016 bearbeitet

auf der Festplatte des Betriebs hat ein Teamleiter eine Krankendatei, auf der nicht nur der Teamdurchschnitt bei Krankheit ist, sondern eine Liste der MA ist ,die mehr als 10 Tage im Jahr krank sind mit Namen und Krank Tagen, einige MA rot markiert. Meine Frage:abgesehen davon, dass diese Dateien für jeden frei zugänglich sind, glaube ich es ist gesetzeswidrig eine solche Liste zu führen. Wer weiß was der BR machen kann und wogegen der Teamleiter rechtlich verstößt?

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Community-Antworten (7)

T
tiktak

25.07.2009 um 23:31 Uhr

R
ridgeback

26.07.2009 um 12:09 Uhr

@hansemerkur, BDSG §§ 1 - 11 wären hilfreich. Ansonsten hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn in einem Personalinformationssystem auf einzelne Arbeitnehmer bezogene Aussagen über krankheitsbedingte Fehlzeiten, attestfreie Krankheitszeiten und unentschuldigte Fehlzeiten erarbeitet werden.

L
Lotte

26.07.2009 um 13:30 Uhr

hansemerkur, hier ein interessantes Urteil des BAG zum Umgang mit Krankendaten: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 12.9.2006, 9 AZR 271/06

Wobei es in dem Urteil um noch sensiblere Daten geht als die Zahl der Krankheitstage, aber es ist auch für Euch interessant, denke ich, was das BAG dazu urteilt.

E
Erwin

26.07.2009 um 21:24 Uhr

@hansemerkur,

gerade "sehr aktive" Führungskräfte des unteren oder mittleren Management neigen sehr oft dazu eigenständig sich irgendwelche Datenbestände anzulegen. Hier sollte man dann den AG angehen, der muss sich das "Fehlverhalten" seiner Führungskräfte zurechenn lassen.

Den Teamleiter auf sein nicht rechtmäßiges Handel hinweisen ihn auffordern die Daten zu löschen und zukünftig solches Handeln im eigenen Interesse zu unterlassen. Es könnte ihn sonst ggf. auch seinen Job kosten. Denn ein AG der durch solches Verhalten von Führungskräften Probleme bekommt, könnte in der Folge über Maßnahmen nachdenken.

H
hansemerkur

26.07.2009 um 21:33 Uhr

1.)Ich muss nochmal explizit nachfragen, ob nicht allein das Erstellen einer Top10 der Krankengeschriebenen unzulässig ist? Und so ganz nebenbei sind auch Arbeitzwischenszeugnisse von MA u.a. persönliche Daten in dem Ordner. Natürlich könnte der Teamleiter argumentieren, was guckt ihr in meinen Ordner, aber dieser ist jedem MA ohne Passwort zugänglich, es kann sogar aus Versehen dort Hinein geschaut werden. 2.)Muss nicht der Teamleiter auch dafür sorgen, dass personenbezogene Daten unzugänglich sind? 3.) Muss/ sollte der BR die in der Top10 Krankenliste stehenden MA darüber informieren?

E
econom

27.07.2009 um 12:47 Uhr

Hört sich nach Überwachungswahn an. Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten?

W
Waschbär

27.07.2009 um 16:45 Uhr

@hansemerkur, kurzer weg zur Datei Verantwortlichen Person und sagen das es so überhauptnicht geht und auf abhilfe bestehen. Sollte Person nicht volgen AG, Schriftlich um abhilfe bitten. CO an DSB !

Das wird reichen, ist der Haufen erst mal Wach, bekommt der Daten wächter macht :-)))

Also es handelt sich hierbei ja bestimmt um ein Zeizehlfall wo ein Ma über das Ziel drüber hin weg ist......Natürlich wird es zukünftig derartige fälle nicht mehr geben, und wenn doch kommen Sie vorbei und wir suchen das Osterei :-))

Ja es ist ja wie es ist :-)

Ein Waschbär hat Vier Pfoten, aber Fünf Schnecken ..... Was meinst Du gibt er die Fünfte Schnecke ab ??? Er kann Sie ja nicht halten ... ???

NEIN, gibt er nicht, die Fünfte Steckt er sich in die Schutte ..... .-))

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