E-Mail Account für Vorgesetzten einsehbar?
Kann ein Vorgesetzter fordern, daß er (bzw. andere Mitarbeiter eines Teams ) Zugriff auf ein auf Namen eingerichtetes E-Mail Account eines Mitarbeiters bekommt oder widerspricht dies einem Grundasatz des Datenschutzes?
Als Begründung wird angesprochen:
- Es dürfen über Firmen E-Mail ja nur Firmenangelegenheiten behadnelt werden.
- Wenn ein Mitarbeiter krank ist, könnte niemend seine E-Mails einsehen, um etwaig anstehende Aufgaben zu bearbeiten. Dadurch könnten wichtige dinge liegen bleiben.
Dagegen sprechen:
- auf Angelegenheiten der Firma können vertraulichen Charackter haben (z.B. Mail-Korrespondenz mit dem BR)
- Es gibt sonstige administrative lösungen, beipsielsweise aufgaben in eine Aufgabendatenbank oder separate Team E-Mailadresse für aufgaben an ein Team
Wie ist die gesetzliche Grundlage zu der Frage
Community-Antworten (13)
29.05.2006 um 11:32 Uhr
Ich denke mal nicht, das ein geschäftlich bereitgestellter Mailaccount so vertrauliche Inhalte hat, das sie dem Vorgesetzten vorenthalten werden sollten.
Wenn ein Mitarbeiter eine Mail an den Betriebsrat schickt, kann er die Mail ja anschließend aus dem Ausgang ja löschen. Probleme, die er dem Betriebsrat schildert, die den Vorgesetzten nichts angehen, sollte der MA ggf. besser in einem 4 Augengespräch in der Sprechstunde austauschen.
Viele Punkte, die per Mail abgewickelt werden, wurden früher ohne Mail ja auch abgewicket. Halt nicht papierlos. Sollte man nun aus Datenschutzgründen dem Vorgesetzten verbieten, nicht in die entsprechenden Papierordner zu schauen ?
Ich denke mal, der Mailaccount ist ein Arbeitsmittel, vorrangig zur Erledigung seiner Arbeitspflichten und nicht als Geheimtresor für Nachrichten an den Betriebsrat.
29.05.2006 um 12:47 Uhr
@LS E-Mails sind etwa so vertraulich wie Postkarten. Insofern sollte man sich sowieso gut überlegen, was man denen anvertrauen möchte und was besser nicht. Das beantwortet aber nicht deine Frage. Selbstverständlich kann ein Vorgesetzter fordern, was er möchte. Ob man dieser Forderung nachkommen muss, ist dann natürlich etwas Überlegung wert. Ich halte die Argumentation des Vorgesetzten für an den Haaren herbeigezogen. Die Probleme, die angesprochen werden, können anders gelöst werden. Wie du schon schreibst, ist eine Mailadresse für das Team möglich. Wetten, dass euer Verkauf auch eine personenunabhängige Adresse hat? Im Abwesenheitsfall kann man ja eine Abwesenheitsnotiz schicken lassen. Gesetzliche Grundlagen solltest du im TKG (Telekommunikationsgesetz) finden.
Meine persönliche Meinung ist, dass es vollkommen unvermeidlich ist, gelegentlich auch private Mails über die geschäftliche Mailadresse zu empfangen. Und wenn da private Mails empfangen werden können, haben die Finger (bzw. Äuglein) des Vorgesetzten nichts in der Mailbox zu suchen. Auch wenn ich mich privat mit Kollegen austausche und z.B. meine Meinung über den Chef per Mail äussere, darf der Chef da nicht draufschauen können.
@Rollie Arbeitsmittel hin oder her - mein Schreibtisch ist abgeschlossen und mein Chef hat keinen Schlüssel. Meine Mailbox ist zu. Mein Passwort kennt keiner. Wenn es wirklich nötig wird, sich dazu Zugang zu verschaffen, weil ich mir alle Gräten breche und für Monate im Krankenhaus sein werde, wird sich ein Administrator finden, der mein Passwort zurücksetzt, und ein Hausmeister, der meinen Schreibtisch aufbricht.
29.05.2006 um 13:20 Uhr
Hier der Link zu einer ganz interesseanten Entscheidung, die sich u.a. mit diesem Thema befaßt:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2003/2_Sa_816_03urteil20031215.html
29.05.2006 um 13:49 Uhr
wir nutzen für BR interne Mitteilungen PGP, gibt es auch als Freeware.
29.05.2006 um 13:54 Uhr
Interessant sind insbesondere die Leitsätze. Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, inwieweit Passworte keinen privaten Bereich schützen sollen, denn dafür hat man dieses Konzept entwickelt. Das LAG setzt imho das Passwort eines Computerarbeitsplatzes mit dem Password eines E-Mail-Accounts gleich.
Meiner Meinung nach empfiehlt sich der Abschluss einer BV zum Thema. Es sollte klar geregelt werden, wer E-Mail zu welchem Zweck benutzen kann, ob und in welchem Umfang private Mails zulässig sind und wie bei Verstössen gegen die BV verfahren werden soll. Es gibt sicherlich einige Muster dafür im Web.
29.05.2006 um 15:01 Uhr
@ LS, habt Ihr eine entsprechende Regelung, z.B. eine BV, welche die Nutzung von Email und Internet auf Firmenrechnern zu privaten Zwecken ausschliesst?
"1) Es dürfen über Firmen E-Mail ja nur Firmenangelegenheiten behadnelt werden."
@ tramdriver Wie sagt man so schön "Ich hab schon Pferde kotzen sehn"! Wenn AN so blöd sind, Schimpfkanonaden über ihre Chefs per Email und über den Firmenrechner zu dokumentieren, ist ihnen im Zweifelsfall aber auch nicht zu helfen!
@ selten so gut gekotzt Der Einsatz von PGP (Verschlüsselungsprogramm für elektronische Post und Dateien aller Art) bedingt in manchen Betrieben allerdings, dass die erforderliche Software erst durch einen Administrator freigegeben werden muss oder die Nutzung von derartigen Programmen generell ausgeschlossen ist.
29.05.2006 um 20:24 Uhr
Man kann sicher dem Vorgesetzten die Möglichkeit in den Posteingang zu sehen einrichten. Es besteht über Outlook die Möglichkeit Unterordner anzulegen und durch Regeln persönliche oder private Post direkt da reinschieben zu lassen. Diese Unterordner läßt man für andere Unsichtbar und ohne Zugriff. Damit dürfte jedem geholfen sein.
30.05.2006 um 11:20 Uhr
@tramdriver: Du schreibst: "Meine persönliche Meinung ist, dass es vollkommen unvermeidlich ist, gelegentlich auch private Mails über die geschäftliche Mailadresse zu empfangen."
Mag sein, dass man zuweilen unbedingt während der Arbeitszeit etwas privates schreiben muß...., aber beim heutigen Stand der Technik kann man doch auch bei nahezu allen Anbietern über das Internet auf seine private Mailadresse zugreifen (Webmail). Das hat den klaren Vorteil, dass heikle Inhalte dem Vorgesetzten und dem Administratot verborgen bleiben.
30.05.2006 um 11:37 Uhr
@ Z.Ickig
Die Grundproblematik ist jedoch, dass die Nutzung der "Betriebsrechner" für viele AN noch immer die "kostengünstigere" Variante darstellt.
Und auch der Zugriff auf "Webmail" könnte "geahndet" werden, da dieser die private Internetnutzung des vom AG bereitgestellten Zugangs voraussetzt.
30.05.2006 um 11:45 Uhr
Ich schreibe absichtlich "empfangen". Man muss (in einem solchen Fall per BV) sicherstellen, dass man für etwas, auf das man keinen Einfluss nehmen kann, keine Strafe erhält. Ob der AG die private Nutzung z.B. in der Pause erlaubt, also auch das Senden gestattet, ist seine Sache.
Was die Unsichtbarkeit und Abhörsicherheit einer Internetverbindung zu einem beliebigen Webmail-Account angeht, so ist es damit nicht besonders weit her. Vielfach sind diese Accounts nur über eine http-Verbindung zugänglich. Die Daten werden im Klartext über die firmeneigenen Router und Firewalls geschaufelt. Da kann man sie auch gleich als Laufschrift auf den Bildschirm des Chefs senden. Über den Webmail-Umweg nutzt man das Internet ebenfalls privat und schafft sich damit dasselbe Problem, als würde man von der Firmen-Mailadresse aus senden. Selbst bei einer verschlüsselten Verbindung (https) kann man sehen, wohin die Verbindung geht. Da kann der AG natürlich mal fragen, wie dienstlich der Besuch der entsprechenden Seite war. Den Administratoren bleibt nichts verborgen, denn es werden Logfiles geschrieben.
30.05.2006 um 12:13 Uhr
@ tramdriver Die Problematik der Dokumentation hast Du sehr gut beschrieben.
Private Emails kann ich aber nur dann auf meinem Firmenrechner empfangen, wenn der Absender die Adresse kennt. Dass ich darauf keinen Einfluss nehmen kann, erkenne ich nicht! Eine diesbezügliche BV halte ich weder für sinnvoll noch für angebracht
Meine persönliche Sicht der Dinge ist, dass Privatangelegenheiten nichts auf einem Firmenrechner zu suchen haben. Dann gibt es keinen Grund für solche Diskussionen und jeder AN weiß, woran er ist! Auch ist mittlerweile fast jeder im Besitz eines Handys; damit kann man SMS , Emails versenden usw. und das völlig privat!
04.06.2006 um 00:46 Uhr
Der Vorgesetzte bzw. der EDV Admin würde hier gegen das BDSG verstoßen. Alternativ, wird eine Neutrale Email Account eingerichtet, z.B. Abt / Gruppen bezogen ohne bezug auf einen Namen.
04.06.2006 um 01:07 Uhr
"Der Vorgesetzte bzw. der EDV Admin würde hier gegen das BDSG verstoßen."
Gegen welchen Paragraphen denn?
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