Erstellt am 29.05.2006 um 09:32 Uhr von Rollie
Ich denke mal nicht, das ein geschäftlich bereitgestellter Mailaccount so vertrauliche Inhalte hat, das sie dem Vorgesetzten vorenthalten werden sollten.
Wenn ein Mitarbeiter eine Mail an den Betriebsrat schickt, kann er die Mail ja anschließend aus dem Ausgang ja löschen. Probleme, die er dem Betriebsrat schildert, die den Vorgesetzten nichts angehen, sollte der MA ggf. besser in einem 4 Augengespräch in der Sprechstunde austauschen.
Viele Punkte, die per Mail abgewickelt werden, wurden früher ohne Mail ja auch abgewicket. Halt nicht papierlos. Sollte man nun aus Datenschutzgründen dem Vorgesetzten verbieten, nicht in die entsprechenden Papierordner zu schauen ?
Ich denke mal, der Mailaccount ist ein Arbeitsmittel, vorrangig zur Erledigung seiner Arbeitspflichten und nicht als Geheimtresor für Nachrichten an den Betriebsrat.
Erstellt am 29.05.2006 um 10:47 Uhr von tramdriver
@LS
E-Mails sind etwa so vertraulich wie Postkarten. Insofern sollte man sich sowieso gut überlegen, was man denen anvertrauen möchte und was besser nicht. Das beantwortet aber nicht deine Frage. Selbstverständlich kann ein Vorgesetzter fordern, was er möchte. Ob man dieser Forderung nachkommen muss, ist dann natürlich etwas Überlegung wert. Ich halte die Argumentation des Vorgesetzten für an den Haaren herbeigezogen. Die Probleme, die angesprochen werden, können anders gelöst werden. Wie du schon schreibst, ist eine Mailadresse für das Team möglich. Wetten, dass euer Verkauf auch eine personenunabhängige Adresse hat? Im Abwesenheitsfall kann man ja eine Abwesenheitsnotiz schicken lassen. Gesetzliche Grundlagen solltest du im TKG (Telekommunikationsgesetz) finden.
Meine persönliche Meinung ist, dass es vollkommen unvermeidlich ist, gelegentlich auch private Mails über die geschäftliche Mailadresse zu empfangen. Und wenn da private Mails empfangen werden können, haben die Finger (bzw. Äuglein) des Vorgesetzten nichts in der Mailbox zu suchen. Auch wenn ich mich privat mit Kollegen austausche und z.B. meine Meinung über den Chef per Mail äussere, darf der Chef da nicht draufschauen können.
@Rollie
Arbeitsmittel hin oder her - mein Schreibtisch ist abgeschlossen und mein Chef hat keinen Schlüssel. Meine Mailbox ist zu. Mein Passwort kennt keiner. Wenn es wirklich nötig wird, sich dazu Zugang zu verschaffen, weil ich mir alle Gräten breche und für Monate im Krankenhaus sein werde, wird sich ein Administrator finden, der mein Passwort zurücksetzt, und ein Hausmeister, der meinen Schreibtisch aufbricht.
Erstellt am 29.05.2006 um 11:20 Uhr von Z.Ickig
Hier der Link zu einer ganz interesseanten Entscheidung, die sich u.a. mit diesem Thema befaßt:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2003/2_Sa_816_03urteil20031215.html
Erstellt am 29.05.2006 um 11:49 Uhr von selten so gut gekotzt
wir nutzen für BR interne Mitteilungen PGP, gibt es auch als Freeware.
Erstellt am 29.05.2006 um 11:54 Uhr von tramdriver
Interessant sind insbesondere die Leitsätze. Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, inwieweit Passworte keinen privaten Bereich schützen sollen, denn dafür hat man dieses Konzept entwickelt. Das LAG setzt imho das Passwort eines Computerarbeitsplatzes mit dem Password eines E-Mail-Accounts gleich.
Meiner Meinung nach empfiehlt sich der Abschluss einer BV zum Thema. Es sollte klar geregelt werden, wer E-Mail zu welchem Zweck benutzen kann, ob und in welchem Umfang private Mails zulässig sind und wie bei Verstössen gegen die BV verfahren werden soll. Es gibt sicherlich einige Muster dafür im Web.
Erstellt am 29.05.2006 um 13:01 Uhr von Fayence
@ LS,
habt Ihr eine entsprechende Regelung, z.B. eine BV, welche die Nutzung von Email und Internet auf Firmenrechnern zu privaten Zwecken ausschliesst?
"1) Es dürfen über Firmen E-Mail ja nur Firmenangelegenheiten behadnelt werden."
@ tramdriver
Wie sagt man so schön "Ich hab schon Pferde kotzen sehn"! Wenn AN so blöd sind, Schimpfkanonaden über ihre Chefs per Email und über den Firmenrechner zu dokumentieren, ist ihnen im Zweifelsfall aber auch nicht zu helfen!
@ selten so gut gekotzt
Der Einsatz von PGP (Verschlüsselungsprogramm für elektronische Post und Dateien aller Art) bedingt in manchen Betrieben allerdings, dass die erforderliche Software erst durch einen Administrator freigegeben werden muss oder die Nutzung von derartigen Programmen generell ausgeschlossen ist.
Erstellt am 29.05.2006 um 18:24 Uhr von ichhelfwennichkann
Man kann sicher dem Vorgesetzten die Möglichkeit in den Posteingang zu sehen einrichten.
Es besteht über Outlook die Möglichkeit Unterordner anzulegen und durch Regeln persönliche oder private Post direkt da reinschieben zu lassen. Diese Unterordner läßt man für andere Unsichtbar und ohne Zugriff.
Damit dürfte jedem geholfen sein.
Erstellt am 30.05.2006 um 09:20 Uhr von Z.Ickig
@tramdriver:
Du schreibst: "Meine persönliche Meinung ist, dass es vollkommen unvermeidlich ist, gelegentlich auch private Mails über die geschäftliche Mailadresse zu empfangen."
Mag sein, dass man zuweilen unbedingt während der Arbeitszeit etwas privates schreiben muß...., aber beim heutigen Stand der Technik kann man doch auch bei nahezu allen Anbietern über das Internet auf seine private Mailadresse zugreifen (Webmail). Das hat den klaren Vorteil, dass heikle Inhalte dem Vorgesetzten und dem Administratot verborgen bleiben.
Erstellt am 30.05.2006 um 09:37 Uhr von Fayence
@ Z.Ickig
Die Grundproblematik ist jedoch, dass die Nutzung der "Betriebsrechner" für viele AN noch immer die "kostengünstigere" Variante darstellt.
Und auch der Zugriff auf "Webmail" könnte "geahndet" werden, da dieser die private Internetnutzung des vom AG bereitgestellten Zugangs voraussetzt.
Erstellt am 30.05.2006 um 09:45 Uhr von tramdriver
Ich schreibe absichtlich "empfangen". Man muss (in einem solchen Fall per BV) sicherstellen, dass man für etwas, auf das man keinen Einfluss nehmen kann, keine Strafe erhält. Ob der AG die private Nutzung z.B. in der Pause erlaubt, also auch das Senden gestattet, ist seine Sache.
Was die Unsichtbarkeit und Abhörsicherheit einer Internetverbindung zu einem beliebigen Webmail-Account angeht, so ist es damit nicht besonders weit her. Vielfach sind diese Accounts nur über eine http-Verbindung zugänglich. Die Daten werden im Klartext über die firmeneigenen Router und Firewalls geschaufelt. Da kann man sie auch gleich als Laufschrift auf den Bildschirm des Chefs senden. Über den Webmail-Umweg nutzt man das Internet ebenfalls privat und schafft sich damit dasselbe Problem, als würde man von der Firmen-Mailadresse aus senden. Selbst bei einer verschlüsselten Verbindung (https) kann man sehen, wohin die Verbindung geht. Da kann der AG natürlich mal fragen, wie dienstlich der Besuch der entsprechenden Seite war. Den Administratoren bleibt nichts verborgen, denn es werden Logfiles geschrieben.
Erstellt am 30.05.2006 um 10:13 Uhr von Fayence
@ tramdriver
Die Problematik der Dokumentation hast Du sehr gut beschrieben.
Private Emails kann ich aber nur dann auf meinem Firmenrechner empfangen, wenn der Absender die Adresse kennt. Dass ich darauf keinen Einfluss nehmen kann, erkenne ich nicht! Eine diesbezügliche BV halte ich weder für sinnvoll noch für angebracht
Meine persönliche Sicht der Dinge ist, dass Privatangelegenheiten nichts auf einem Firmenrechner zu suchen haben. Dann gibt es keinen Grund für solche Diskussionen und jeder AN weiß, woran er ist!
Auch ist mittlerweile fast jeder im Besitz eines Handys; damit kann man SMS , Emails versenden usw. und das völlig privat!
Erstellt am 03.06.2006 um 22:46 Uhr von rs007
Der Vorgesetzte bzw. der EDV Admin würde hier gegen das BDSG verstoßen. Alternativ,
wird eine Neutrale Email Account eingerichtet, z.B. Abt / Gruppen bezogen ohne bezug auf einen Namen.
Erstellt am 03.06.2006 um 23:07 Uhr von Ramses II
"Der Vorgesetzte bzw. der EDV Admin würde hier gegen das BDSG verstoßen."
Gegen welchen Paragraphen denn?