Erstellt am 14.03.2014 um 15:17 Uhr von gironimo
Immerhin hat der AG Euren Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG erkannt und Euch informiert.
Es wäre zu prüfen, warum alle Angestellten eine derartige Vereinbarung unterzeichnen müssen. Gibt es hierzu eine zwingende (gesetzliche) Grundlage?
Vom Grundsatz her sehe ich keine Mitbestimmung - da es aber wahrscheinlich Formularverträge sind, könnt Ihr wenigstens eine Inhaltskontrolle vornehmen. Diskutieren würde ich auch mit dem AG, wie das ganze abgewickelt werden soll.
Ihr solltet Euch hinsichtlich dieser Inhalte und der Frage, ob den wirklich jeder muss, juristischen Rat suchen.
Erstellt am 14.03.2014 um 15:47 Uhr von paula
dass man MA auf Datenschutz verpflichtet sehe ich als sehr positive Sache und viele AG haben leider noch nicht erkannt, dass es hier auf Grund der verschärften Gesetze und Rechtsprechung in den letzten Jahren Handlungsbedarf besteht.
Der BR ist hier nur soweit in der Uhr wie es sich nicht um die konkretisierung der Arbeitsleistung handelt...