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Mitbestimmung bei Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag bezüglich Datenschutz

B
bonner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, in unserem Betrieb muss sehr kurzfristig von allen Angestellten eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag bezüglich Datenschutz unterschrieben werden. Die Geschäftsführung kam heute auf mich zu. Die Vereinbarung soll bis Mitte kommender Woche unterzeichnet werden. Ist der Betriebsrat in diesem Fall zu hören bzw. besteht eine Mitbestimmung? Vielen Dank für Eure Auskünfte.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

14.03.2014 um 16:17 Uhr

Immerhin hat der AG Euren Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG erkannt und Euch informiert.

Es wäre zu prüfen, warum alle Angestellten eine derartige Vereinbarung unterzeichnen müssen. Gibt es hierzu eine zwingende (gesetzliche) Grundlage?

Vom Grundsatz her sehe ich keine Mitbestimmung - da es aber wahrscheinlich Formularverträge sind, könnt Ihr wenigstens eine Inhaltskontrolle vornehmen. Diskutieren würde ich auch mit dem AG, wie das ganze abgewickelt werden soll.

Ihr solltet Euch hinsichtlich dieser Inhalte und der Frage, ob den wirklich jeder muss, juristischen Rat suchen.

P
paula

14.03.2014 um 16:47 Uhr

dass man MA auf Datenschutz verpflichtet sehe ich als sehr positive Sache und viele AG haben leider noch nicht erkannt, dass es hier auf Grund der verschärften Gesetze und Rechtsprechung in den letzten Jahren Handlungsbedarf besteht.

Der BR ist hier nur soweit in der Uhr wie es sich nicht um die konkretisierung der Arbeitsleistung handelt...

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