Hallo,
kann in einer nichttarifgebunden Firma der Urlaub unterschiedlich gewährt werden?
AN1, Tagschichtbetrieb=30 Tage/Jahr
AN2, 5-Schichtbetrieb=27+2 Tage/Jahr
Steht so in den jeweiligen Arbeitsverträgen.
Kann man in diesem Fall auf Gleichbehandlung der AN plädieren? Könnte der AG den Tagschichtlern den Urlaub kürzen?
Hoffe auf gute Antworten, vieleicht sogar Urteile dafür.
Gruß Gustlsepp