Urlaub Gleichbehandlung
Hallo, kann in einer nichttarifgebunden Firma der Urlaub unterschiedlich gewährt werden? AN1, Tagschichtbetrieb=30 Tage/Jahr AN2, 5-Schichtbetrieb=27+2 Tage/Jahr Steht so in den jeweiligen Arbeitsverträgen. Kann man in diesem Fall auf Gleichbehandlung der AN plädieren? Könnte der AG den Tagschichtlern den Urlaub kürzen? Hoffe auf gute Antworten, vieleicht sogar Urteile dafür. Gruß Gustlsepp
Community-Antworten (6)
02.04.2011 um 11:17 Uhr
. . . ich nehme mal an, dass der AG eher den Urlaub für die Kollegen mit den 30 Tagen runtersetzen wird, anstatt die anderen anzuheben. Und dann wird er, wenn er fies ist, den schwarzen Peter dafür dem BR in die Schuhe schieben ("die wollten ja, dass ich alle gleich behandle . . . ") . . .
02.04.2011 um 13:44 Uhr
das heißt dann, der AG kann machen was er will, auch den Urlaub aus bestehenden Arbeitsverträgen kürzen? Gibts hierbei auch ein Gewohnheitsrecht. Diese Ungleichbehandlung besteht schon mehrere Jahre.
02.04.2011 um 13:57 Uhr
. . . eine Betriebsvereinbarung dazu gibt es wohl nicht? Und kürzen kann er nur mit einer Änderungskündigung . . .
02.04.2011 um 21:17 Uhr
BV gib es nicht. Wie sollte man nun weitergehen? Auf Gleichbehandlung pochen? AG meint, dann bekommen die Tagschichtler auch nur 27 Tage. Kann ja so dann, lt. wölfchen, nicht so einfach sein.
03.04.2011 um 11:09 Uhr
. . . nee, nee, ganz so einfach ist es für den Arbeitgeber auch wirklich nicht. Ihm bliebe im Ernstfall nur der Weg über die Änderungskündigung. Un die könnte von den Betroffenen dann unter Vorbehalt angenommen werden, um sie hernach über das Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Und da müsste der AG dann schon darlegen, warum urlaub weggenommen, anstatt zugefügt wird. Er wird sich wahrscheinlich auf wirtschaftliche Schwierigkeiten berufen und da ist der BR dann wieder gefragt, dieses evtl. zu widerlegen. Nur: Effekt vom ganzen - die Belegschaft ist gespalten. Und geht die Sache schief, und er kann tatsächlich wirtschaftliche Schwierigkeiten nachweisen, dann sind die einen auf Euch sauer, die zum Arbeitsgericht müssen und die anderen, denen evtl. der Urlaub gestrichen wird. Andere Frage: wie gut könnt Ihr mit dem AG? Könnte man das nicht mal beim Monatsgespräch locker ansprechen? Oder lieber doch fallen lassen, wie eine heiße Kartoffel? Wenn ich Euer AG wäre, würde ich mir ins Fäustchen lachen, denn a) besteht die 99%-ige Wahrscheinlichkeit, dass am Ende alle gegen Euch sind und b) braucht er der Hälfte MA nun nur noch weniger Urlaub geben und kann dabei sogar noch als Saubermann dastehen, denn der böse, böse BR hat das ja schließlich so verlangt. Das würde Eure künftige Verhandlungsposition erheblich schwächen und ich persönlich würde mir sowas (bei allem gekränkten Gerechtigkeitssinn) aufsparen für die Zeit, wenn alle wesentlichen und wichtigen zu regelnden Dinge erledigt sind . . .
04.04.2011 um 11:19 Uhr
Die ganze Sache läßt sich ohnehin nicht aus der Ferne beurteilen. Ich erinnere daran, das den AN immer das Äquivalent eines "Normalbeschäftigten" in WOCHEN Urlaub zugestanden werden muss. 30 Tage Urlaub in der 5 Tage-Woche sind 6 Wochen für einen "Normalbeschäftigten". Wenn jetzt im 5-Schicht-Betrieb durch die dann notwendigen Verschiebungen die AN i.d.R eben keine 5 Tage/Woche sondern i.d.R. weniger Tage (eben z.B. durchschnittlich 4,5 Tage, sprich in der einen Woche 5, in der anderen Woche 4 Tage) in der Woche arbeiten dann stehen ihnen immer noch 6 Wochen zu, das sind dann aber eben u.U. nur diese 27 Tage. Wo die + 2 Tage dann herkommen kann man nur vermuten, möglicherweise soll das eben die "angemessene Zahl bezahlter freier Tage" für die Nachtarbeit nach §6 (5) ArbZG sein.
Ergo: Erst mal schauen wie sich dieser Urlaub zusammensetzt und dann drüber nachdenken.....
Ohne Details ist da eine Beurteilung ob überhaupt eine Ungleichbehandlung vorliegt unmöglich.
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