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Neues Schichtmodell und Probleme Urlaub/Gleichbehandlung/Feiertage?

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mr_pink
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

also zunächst einmal hoffe ich hier ein wenig Aufklärung zu finden zu einem Thema das mich und einige Kollegen akut betrifft:

In unserer Firma soll zunächst einmal nur in einer Abteilung mit 32 Personen (auf 4 Schichten verteilt) ein neues Schichtmodell eingeführt werden. Eine Schicht soll dazu immer 2 Tage Früh-, 2 Tage Spät- und 2 Tage Nachtschicht arbeiten und einen Tag „Freischicht“ haben. Meine Fragen dazu:

  1. Im Tarifvertrag ist eine 5 Tage Woche vereinbart - Kann man von der Geschäftsleitung (GL) einfach von uns verlangen immer 6 Tage Urlaub einzureichen um nun eine Woche frei zu bekommen?
  2. Wenn ein Feiertag auf die "Freischicht" fällt - muss dieses Feiertag nicht bezahlt werden als Feiertag?
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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

02.12.2006 um 08:42 Uhr

@mr_pink, wurde dieses neue Schichtmodell mit dem Betriebsrat ausgearbeitet? Wurde eine "Pilotphase" eingebaut? Die Möglichkeit, die normale Arbeitszeit von 5 auf 6 Tage/Woche zu verteilen, gibt es durchaus. Aber nur mit Zustimmung des BR`s! Tja, und das leidige Thema Feiertag am Freischichttag... Es gibt ein einfaches Beispiel, warum dieser Feiertag nicht bezahlt wird. Sagen wir mal, du arbeitest deine 40 Stunden/Woche in der Zeit vom 1. bis zum 26. eines Monats ab. Vom 27. bis zum 31. hast du Freischicht. Am 28. ist ein Feiertag. Da du dein Soll für diesen Monat schon erfüllt hast, und dafür auch deinen Lohn bekommst, wäre die Bezahlung dieses Tages doppelt. Genauso brauchst du dich auch an Freischichttagen nicht krankmelden, mit derselben Begründung.

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