Hallo Kollegen ,
ich habe diese Frage kürzlich schon einmal gestellt: wie kann ich vorgehen, wenn innerhalb einer Abteilung zwei Kollegen Vollzeit arbeiten, einer aber zu 100% in Kurzarbeit ist? Meiner Meinung nach greift § 87(2) BetrVG nicht!

Beste Grüße,
silasbill.