Erstellt am 07.03.2011 um 09:06 Uhr von wölfchen
. . . wie geht das - in einer Abteilung macht einer Kurzarbeit und ein anderer macht Vollzeit? Irgendwie passt das nicht in die Vorstellung von Kurzarbeit, die ich so habe . . .
Erstellt am 07.03.2011 um 09:51 Uhr von Petrus
@wölfchen:
Dann konstruieren wir mal: Die Abteilung "verleiht" ihre AN nach extern (oder schickt sie per Werkvertrag). Der Entleiher will aber eben ein 100%-Kraft und nicht zwei 50%-Kräfte oder eine 67%- Kraft + eine 33%-Kraft...
Wenn nun nur zwei derartige Projekte im Haus sind...
Und wenn ich einen Handwerke beauftrage, will ich auch nicht, dass die zwischendrin auch noch die MA wechseln - womöglich mit "Übergabe", die ich auch noch zahlen soll...
Erstellt am 07.03.2011 um 09:54 Uhr von wölfchen
. . . konstruieren können wir viel, begeben uns dabei jedoch in das Reich der Spekulationen und die Banken haben erst kürzlich bewiesen, wie gefährlich das sein kann ;-)
Erstellt am 07.03.2011 um 09:59 Uhr von Petrus
@wölfchen: manche "Spekulation" ist aber nich allzuweit von der Realität entfernt. Wir hatten sogar den Fall, dass es in der selben Abteilung MA mit "Kurzarbeit Null" hatten - und welche, die auch noch Überstunden beantragt haben...
Erstellt am 07.03.2011 um 12:20 Uhr von Angie
Hallo Silasbill,
hier greift der § 87 Abs. 1 P. 3 BetrVG. Ihr müsst eine BV abschließen.
LG
Angie