Hallo,
wir haben bei uns 2 Arten von Mitarbeiter(folgend MA genannt) AT/MA und die Gleitzeit MA (folgend GLAZ/MA genannt) MA. Beide müssen 40STD in der Woche arbeiten. AT/MA brauchen die Arbeitszeit nicht am Gleitzeitterminal erfassen (Vertrauensarbeitzeit) und GLAZ/MA müssen an der Gleitzeituhr stempeln und können die Arbeitszeit variieren, so das am Ende des Jahres + - 16 Stunden erlaubt sind. Auch können die GLAZ/MA im Monat 2 Tage frei nehmen wenn sie mehr arbeiten. (alte Verträge noch Manteltarif NRW Einzelhandel). Jetzt aber stellt der Arbeitgeber fest, das es einen AT/MA gibt, der immer früh kommt und auch früh geht. Jetzt soll er als einziger AT/MA stempeln um die Zeiten nachzuweisen. Auch müssen einige MA am 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und 99% erst am 3. Tag.

Ist das alles so in Ordnung ? Ich weis das der Arbeitgeber die AU am ersten Tag fordern darf. Aber nur willkürlich bei einzelnen MA ?