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Gleichbehandlung von Mitarbeiter

H
hdewpasteur
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben bei uns 2 Arten von Mitarbeiter(folgend MA genannt) AT/MA und die Gleitzeit MA (folgend GLAZ/MA genannt) MA. Beide müssen 40STD in der Woche arbeiten. AT/MA brauchen die Arbeitszeit nicht am Gleitzeitterminal erfassen (Vertrauensarbeitzeit) und GLAZ/MA müssen an der Gleitzeituhr stempeln und können die Arbeitszeit variieren, so das am Ende des Jahres + - 16 Stunden erlaubt sind. Auch können die GLAZ/MA im Monat 2 Tage frei nehmen wenn sie mehr arbeiten. (alte Verträge noch Manteltarif NRW Einzelhandel). Jetzt aber stellt der Arbeitgeber fest, das es einen AT/MA gibt, der immer früh kommt und auch früh geht. Jetzt soll er als einziger AT/MA stempeln um die Zeiten nachzuweisen. Auch müssen einige MA am 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und 99% erst am 3. Tag.

Ist das alles so in Ordnung ? Ich weis das der Arbeitgeber die AU am ersten Tag fordern darf. Aber nur willkürlich bei einzelnen MA ?

1.13001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

09.03.2015 um 11:54 Uhr

Ihr solltet dafür sorgen , dass alle AN stempeln müssen. Ihr werdet dann feststellen, dass die AT-ler wahrscheinlich erheblich über dem Soll liegen.

Das sogenannte Vertrauen ist reine Augenwischerei.

Ob überhaupt "Vertrauenszeit" möglich ist, hängt einzig und allein vom BR ab. Dieser ist nämlich berechtigt Arbeitszeitnachweise zu fordern, um seine Überwachungsaufgaben wahr nehmen zu können. Die Sache ist auch nicht E-Stellen fähig.

Natürlich könnte der AG sagen, die Leute sollen Handzettel ausfüllen; da es aber bei Euch nun mal eine Stechuhr gibt, könnt Ihr natürlich verlangen, dass dort gestochen wird.

Und AU am ersten Tag, bei einem ja beim anderen nein, unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG Ordnung im Betrieb).

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