Liebes Team,
ich (ehem. langjährige BR-Kollegin) möchte meine Arbeitszeit von 14:00 - 17:00 Uhr auf 13:00 - 16:00 Uhr vorverlegen, um an Stationsbesprechungen (13:15 Uhr) teilnehmen zu können. Der Arbeitgeber hat diesen Wunsch unserem BR, mit der Bitte um Zustimmung, schriftlich mitgeteilt. Der BR lehnte die Zustimmung mit der Begründung ab, dass der Arbeitgeber und ich selbst die Änderung der Arbeitszeit hätte mitteilen müssen. Zudem hätte der AG "Stationsbesprechung" anstatt "Therapeutenbesprechung" geschrieben. Als ehemalige BR-tätige kann ich die Ablehnung mit dieser Begründung nicht nachvollziehen. Meine Fragen:

1) Ist die Verschiebung der Arbeitszeit überhaupt "zustimmungspflichtig" oder hat der Arbeitgeber nur eine Informationspflicht?
2) Muss ich ebenfalls den BR über die Änderung der Arbeitszeit informieren, aus meiner aktiven Zeit kenne ich das nicht?