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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss für eine "Verschiebung" der Arbeitszeit der Betriebsrat eingeschaltet werden?

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Michael-W
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Ihr BRs, bei uns in der Firma wurde aufgrund der WM und der damit vermuteten grösseren Arbeitsbelastung in einer Abteilung die Arbeitszeit erweitert. Heisst: In dieser Abteilung wird jetzt auch am Samstag gearbeitet. Ausserdem beginnt der erste MA in dieser Abteilung jetzt schon um 07:00 statt erst um 08:00. Freitzeitausgleich für die Arbeit am Samstag findet statt. Meine Frage hierzu: Muss für solch eine "Verschiebung" der Arbeitszeit nicht der Betriebsrat eingeschaltet werden? Es ist zwar immer zu hören diese Änderung wäre ja nur für eine gewisse Zeit (was ich nicht glaube), aber das ändert doch nichts an der Tatsache das der BR hier mitbestimmungspflichtig ist. Oder? Die restlichen (4) Mitglieder im BR sehen das nicht so dramatisch.

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Community-Antworten (2)

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Rainer

18.06.2006 um 13:03 Uhr

Im § 87/1 Punkt 2 steht, das für Beginn und Ende der tägl. AZ einschließlich der Pausen sowie Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage ein MBR besteht. Es steht im BetrVG.

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Michael-W

19.06.2006 um 00:25 Uhr

Ganz meine Ansicht. Wollte nur wissen ob dem auch so ist wenn wie gesagt nur befristet anders gearbeitet wird. Michael-W

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