Erstellt am 29.11.2023 um 21:33 Uhr von ganther
wenn du noch 2 Stunden arbeitest, dann bist du bei 8 Stunden. Dann passt es
Erstellt am 30.11.2023 um 09:01 Uhr von takkus
Sagt evtl. ein bei euch angewandter Tarifvertrag was dazu?
Erstellt am 30.11.2023 um 22:48 Uhr von Damei81
es ist eine Dienstreise und ggf. ist die Fahrtzeit auch Arbeitszeit nach Vergütungsrecht, wenn der AV oder der TV es nicht ausschliessen!
Erstellt am 30.11.2023 um 22:59 Uhr von celestro
@Damei81
Dann sind wir aber immer noch nur bei 6 h und nicht bei "normalen" 8 Stunden.
Erstellt am 01.12.2023 um 00:12 Uhr von Torben23
Leider steht dazu nichts im Tarifvertrag. Auch habe ich bisher kein Gesetz dazu gefunden.
Mein Arbeitgeber möchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu sehen, sonst gewährt er nicht die vollen 8 Arbeitstunden Arbeitzeit von dem Tag. Die 2 fehlenden Stunden kann ich nicht an diesen Tag noch arbeiten, da der Arbeitgeber in der entgegen gesetzten Richtung liegt, als das Seminar ist. Es würde zeitlich gar nicht gehen.
Ich bräuchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu, die so etwas beschreiben bzw. regelt.
Erstellt am 01.12.2023 um 05:27 Uhr von Tagträumer_5
Findest Du Deine Forderung nicht ein wenig dreist?!
6h für den AG im Dienst und 8h abgreifen wollen, aus welchem Grund?
Erstellt am 01.12.2023 um 07:11 Uhr von Damei81
jo da haste Recht celestro, sorry
§ § 293 BGB Annahmeverzug, aber ob man das da gelten machen kann weiss ich nicht.
Du kannst doch vorher arbeiten gehen und dann von dort aus zum Seminar fahren, dann ist de Anfahrtszeit länger!
Erstellt am 01.12.2023 um 07:47 Uhr von xyz68
Wenn es der Arbeitgeber so wünscht:
Zur Arbeit fahren, rechtzeitig ab Arbeitsort starten, dabei bitte Witterungsverhältnisse mit berücksichtigen. Kosten für den Reiseweg trägt ja der Arbeitgeber.
Von daher wird nicht viel Zeit für die Arbeit bleiben. Hier würde ich kein Fass aufmachen.
Unsere Personalleitung wollte auch bei uns, dass wir ganz genau abrechnen. Da das am Ende für den Arbeitgeber noch mehr Stunden waren, war das Thema gegessen.
Erstellt am 01.12.2023 um 08:04 Uhr von Dummerhund
Bist du in Vollzeit Angestellt musst du leider schauen das du die 8 Std. irgendwie voll kriegst. Heißt vorher im Betrieb den arbeitsvertraglichen Pflichten nach gehen oder sich zu Dienstbeginn für Betriebsratsarbeit abmelden und Betriebsratsarbeit machen. Ist die Fahrtstrecke dann vom Betrieb aus länger, dann ist das halt so. Du fährst in den Betrieb, arbeitest oder machst BR Arbeit und machst vor Abfahrt oder nach Ankunft 30 min Pause und gehst dann zum Seminar. Ist die Unterkunft nicht direkt am Seminarort, berechne auch die Zeit dort zum einchecken mit.
Ist das Seminar dann nach ein paar Tagen zu Ende, gilt für den Rückreisetag das gleiche.
Wir haben es dann immer so gehalten das wir am Rückreisetag immer noch BR Arbeit im Betrieb gemacht haben.
Erstellt am 01.12.2023 um 08:28 Uhr von Muschelschubser
Wir haben da eine ganz pragmatische Lösung.
Gehen wir von 7 Stunden Arbeitszeit am Tag aus.
Nun wird ein Seminar gebucht, das als Ganztagsseminar deklariert ist.
Geht ein Seminar 8 Stunden = Pech gehabt.
Geht ein Seminar 6 Stunden = Glück gehabt.
Im Leben gleicht sich oftmals alles wieder aus.
Erstellt am 01.12.2023 um 09:42 Uhr von celestro
"Wir haben da eine ganz pragmatische Lösung."
Die dem TE aber leider so gar nicht weiterhilft. Denn:
"Mein Arbeitgeber möchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu sehen, sonst gewährt er nicht die vollen 8 Arbeitstunden Arbeitzeit von dem Tag."
Erstellt am 01.12.2023 um 10:06 Uhr von Damei81
so ein Gesetz bzw. Urteil gibt es meiner Achtens nicht.
Er bietet dir die Arbeit an und dann kannst du sie machen.
Oben sind doch Lösung genannt wurden. Länger Fahrtweg usw.
Er zahlt ja schonmal deine Fahrtweg, bei uns wird kein Fahrtweg bezahlt.
Erstellt am 01.12.2023 um 11:40 Uhr von fantil
Da du als BRM dazu verpflichtet bist dich fortzubilden und diese Seminare zu besuchen, dürfen dir daraus keine Nachteile entstehen.
Sollte, wie du es schreibst, es dir nicht möglich sein, die Arbeitszeit aufzufüllen, ist dir der volle Arbeitstag zu vergüten.
§ 37 Abs. 2 BetrVG
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Siehe hierzu auch
§ 37 Abs. 6 und 7 BetrVG
Erstellt am 01.12.2023 um 11:50 Uhr von Damei81
er hat aber nicht gesagt, warum es ihm nicht möglich ist!
Klar darf er nicht benachteiligt werden aber auch nicht bevorteilt!
Erstellt am 01.12.2023 um 12:01 Uhr von celestro
"er hat aber nicht gesagt, warum es ihm nicht möglich ist!"
Er schrieb doch:
"Die 2 fehlenden Stunden kann ich nicht an diesen Tag noch arbeiten, da der Arbeitgeber in der entgegen gesetzten Richtung liegt, als das Seminar ist. Es würde zeitlich gar nicht gehen."
Erstellt am 01.12.2023 um 12:09 Uhr von Damei81
wielange braucht er vom Seminar zum AG und umgedreht!
Erstellt am 01.12.2023 um 12:30 Uhr von Dummerhund
Ich denke nur weil der AG entgegen gesetzt seine Niederlassung hat ist kein Grund das man nicht vor Start zum Seminar nicht dort hin fahren kann. Entscheidend ist, würde er mit Fahrt vom AG und anschließenden Seminar über seine Arbeitszeit kommen
Die Fahrt zum Betrieb hin kann man ja nicht mitrechnen. Die hätte er ja auch wenn ich nicht zum Seminar müsste.
Erstellt am 04.12.2023 um 09:08 Uhr von takkus
"Mein Arbeitgeber möchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu sehen, sonst gewährt er nicht die vollen 8 Arbeitstunden Arbeitzeit von dem Tag."-> verlang doch mal ein Gesetz oder Urteil in dem das steht, was der ArbGeb sagt.
Erstellt am 04.12.2023 um 10:00 Uhr von Kehler
Zum Glück gibt es bei uns eine BV zu dem Thema.
Alle Fortbildungen (egal ob BR oder nicht) die länger als 4 Std. dauern, ohne Fahrtzeit, wird als ganzer Arbeitstag gerechnet.