Arbeitszeit bei Seminarbesuch am 1.Tag
Ich gehe zu einem Seminar das am 1.Tag um 14Uhr anfängt und um 18Uhr aufhört. Ich habe eine An- und Abfahrt von jeweils 1 Stunde. Ich bin in meinem Betrieb mit 8Stunden pro Tag eingestellt. Bekomme ich für den Tag die volle Arbeitszeit angerechnet, oder ist sie nur anteilsmäßig?
Community-Antworten (19)
29.11.2023 um 22:33 Uhr
wenn du noch 2 Stunden arbeitest, dann bist du bei 8 Stunden. Dann passt es
30.11.2023 um 10:01 Uhr
Sagt evtl. ein bei euch angewandter Tarifvertrag was dazu?
30.11.2023 um 23:48 Uhr
es ist eine Dienstreise und ggf. ist die Fahrtzeit auch Arbeitszeit nach Vergütungsrecht, wenn der AV oder der TV es nicht ausschliessen!
30.11.2023 um 23:59 Uhr
@Damei81
Dann sind wir aber immer noch nur bei 6 h und nicht bei "normalen" 8 Stunden.
01.12.2023 um 01:12 Uhr
Leider steht dazu nichts im Tarifvertrag. Auch habe ich bisher kein Gesetz dazu gefunden. Mein Arbeitgeber möchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu sehen, sonst gewährt er nicht die vollen 8 Arbeitstunden Arbeitzeit von dem Tag. Die 2 fehlenden Stunden kann ich nicht an diesen Tag noch arbeiten, da der Arbeitgeber in der entgegen gesetzten Richtung liegt, als das Seminar ist. Es würde zeitlich gar nicht gehen. Ich bräuchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu, die so etwas beschreiben bzw. regelt.
01.12.2023 um 06:27 Uhr
Findest Du Deine Forderung nicht ein wenig dreist?!
6h für den AG im Dienst und 8h abgreifen wollen, aus welchem Grund?
01.12.2023 um 08:11 Uhr
jo da haste Recht celestro, sorry
§ § 293 BGB Annahmeverzug, aber ob man das da gelten machen kann weiss ich nicht.
Du kannst doch vorher arbeiten gehen und dann von dort aus zum Seminar fahren, dann ist de Anfahrtszeit länger!
01.12.2023 um 08:47 Uhr
Wenn es der Arbeitgeber so wünscht: Zur Arbeit fahren, rechtzeitig ab Arbeitsort starten, dabei bitte Witterungsverhältnisse mit berücksichtigen. Kosten für den Reiseweg trägt ja der Arbeitgeber. Von daher wird nicht viel Zeit für die Arbeit bleiben. Hier würde ich kein Fass aufmachen.
Unsere Personalleitung wollte auch bei uns, dass wir ganz genau abrechnen. Da das am Ende für den Arbeitgeber noch mehr Stunden waren, war das Thema gegessen.
01.12.2023 um 09:04 Uhr
Bist du in Vollzeit Angestellt musst du leider schauen das du die 8 Std. irgendwie voll kriegst. Heißt vorher im Betrieb den arbeitsvertraglichen Pflichten nach gehen oder sich zu Dienstbeginn für Betriebsratsarbeit abmelden und Betriebsratsarbeit machen. Ist die Fahrtstrecke dann vom Betrieb aus länger, dann ist das halt so. Du fährst in den Betrieb, arbeitest oder machst BR Arbeit und machst vor Abfahrt oder nach Ankunft 30 min Pause und gehst dann zum Seminar. Ist die Unterkunft nicht direkt am Seminarort, berechne auch die Zeit dort zum einchecken mit. Ist das Seminar dann nach ein paar Tagen zu Ende, gilt für den Rückreisetag das gleiche. Wir haben es dann immer so gehalten das wir am Rückreisetag immer noch BR Arbeit im Betrieb gemacht haben.
01.12.2023 um 09:28 Uhr
Wir haben da eine ganz pragmatische Lösung.
Gehen wir von 7 Stunden Arbeitszeit am Tag aus. Nun wird ein Seminar gebucht, das als Ganztagsseminar deklariert ist.
Geht ein Seminar 8 Stunden = Pech gehabt. Geht ein Seminar 6 Stunden = Glück gehabt.
Im Leben gleicht sich oftmals alles wieder aus.
01.12.2023 um 10:42 Uhr
"Wir haben da eine ganz pragmatische Lösung."
Die dem TE aber leider so gar nicht weiterhilft. Denn:
"Mein Arbeitgeber möchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu sehen, sonst gewährt er nicht die vollen 8 Arbeitstunden Arbeitzeit von dem Tag."
01.12.2023 um 11:06 Uhr
so ein Gesetz bzw. Urteil gibt es meiner Achtens nicht.
Er bietet dir die Arbeit an und dann kannst du sie machen.
Oben sind doch Lösung genannt wurden. Länger Fahrtweg usw.
Er zahlt ja schonmal deine Fahrtweg, bei uns wird kein Fahrtweg bezahlt.
01.12.2023 um 12:40 Uhr
Da du als BRM dazu verpflichtet bist dich fortzubilden und diese Seminare zu besuchen, dürfen dir daraus keine Nachteile entstehen. Sollte, wie du es schreibst, es dir nicht möglich sein, die Arbeitszeit aufzufüllen, ist dir der volle Arbeitstag zu vergüten.
§ 37 Abs. 2 BetrVG (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Siehe hierzu auch § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG
01.12.2023 um 12:50 Uhr
er hat aber nicht gesagt, warum es ihm nicht möglich ist!
Klar darf er nicht benachteiligt werden aber auch nicht bevorteilt!
01.12.2023 um 13:01 Uhr
"er hat aber nicht gesagt, warum es ihm nicht möglich ist!"
Er schrieb doch:
"Die 2 fehlenden Stunden kann ich nicht an diesen Tag noch arbeiten, da der Arbeitgeber in der entgegen gesetzten Richtung liegt, als das Seminar ist. Es würde zeitlich gar nicht gehen."
01.12.2023 um 13:09 Uhr
wielange braucht er vom Seminar zum AG und umgedreht!
01.12.2023 um 13:30 Uhr
Ich denke nur weil der AG entgegen gesetzt seine Niederlassung hat ist kein Grund das man nicht vor Start zum Seminar nicht dort hin fahren kann. Entscheidend ist, würde er mit Fahrt vom AG und anschließenden Seminar über seine Arbeitszeit kommen Die Fahrt zum Betrieb hin kann man ja nicht mitrechnen. Die hätte er ja auch wenn ich nicht zum Seminar müsste.
04.12.2023 um 10:08 Uhr
"Mein Arbeitgeber möchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu sehen, sonst gewährt er nicht die vollen 8 Arbeitstunden Arbeitzeit von dem Tag."-> verlang doch mal ein Gesetz oder Urteil in dem das steht, was der ArbGeb sagt.
04.12.2023 um 11:00 Uhr
Zum Glück gibt es bei uns eine BV zu dem Thema. Alle Fortbildungen (egal ob BR oder nicht) die länger als 4 Std. dauern, ohne Fahrtzeit, wird als ganzer Arbeitstag gerechnet.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Bezahlung bei Seminarbesuch
ÄlterVon unserer Personalleitung wurde uns mitgeteilt: Bei Seminarbesuch wird nur der Durchschnitt bezahlt. Auf unsere Antwort, hier gebe es lt. § 37,6 ein Gesetzbeschluß,das bei Seminarbesuch auch für
Seminarbesuch - Kann der Vorgesetzte den Seminarbesuch anweisen?
ÄlterHallo Betriebsräte, mein Vorgesetzter ist der Meinung, dass er mich zu einem Kommunikationsseminar schicken muss. Ich habe keinerlei Kundenkontakt. Und zu einem Seminar möchte ich auch nicht. Kann
Seminarbesuch Reisezeit/Arbeitszeit
ÄlterHallo zusammen, kann mir jemand helfen bei der Frage, ob bei einem Seminarbesuch ohne Hotelübernachtung und täglicher Fahrt nach Hause, diese Reisezeit als Arbeitszeit gilt? Gerne auch mit §. Einen an
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu