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Arbeitszeit bei Seminarbesuch am 1.Tag

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Torben23
Dez 2023 bearbeitet

Ich gehe zu einem Seminar das am 1.Tag um 14Uhr anfängt und um 18Uhr aufhört. Ich habe eine An- und Abfahrt von jeweils 1 Stunde. Ich bin in meinem Betrieb mit 8Stunden pro Tag eingestellt. Bekomme ich für den Tag die volle Arbeitszeit angerechnet, oder ist sie nur anteilsmäßig?

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Community-Antworten (19)

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ganther

29.11.2023 um 22:33 Uhr

wenn du noch 2 Stunden arbeitest, dann bist du bei 8 Stunden. Dann passt es

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takkus

30.11.2023 um 10:01 Uhr

Sagt evtl. ein bei euch angewandter Tarifvertrag was dazu?

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Damei81

30.11.2023 um 23:48 Uhr

es ist eine Dienstreise und ggf. ist die Fahrtzeit auch Arbeitszeit nach Vergütungsrecht, wenn der AV oder der TV es nicht ausschliessen!

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celestro

30.11.2023 um 23:59 Uhr

@Damei81

Dann sind wir aber immer noch nur bei 6 h und nicht bei "normalen" 8 Stunden.

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Torben23

01.12.2023 um 01:12 Uhr

Leider steht dazu nichts im Tarifvertrag. Auch habe ich bisher kein Gesetz dazu gefunden. Mein Arbeitgeber möchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu sehen, sonst gewährt er nicht die vollen 8 Arbeitstunden Arbeitzeit von dem Tag. Die 2 fehlenden Stunden kann ich nicht an diesen Tag noch arbeiten, da der Arbeitgeber in der entgegen gesetzten Richtung liegt, als das Seminar ist. Es würde zeitlich gar nicht gehen. Ich bräuchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu, die so etwas beschreiben bzw. regelt.

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Tagträumer_5

01.12.2023 um 06:27 Uhr

Findest Du Deine Forderung nicht ein wenig dreist?!

6h für den AG im Dienst und 8h abgreifen wollen, aus welchem Grund?

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Damei81

01.12.2023 um 08:11 Uhr

jo da haste Recht celestro, sorry

§ § 293 BGB Annahmeverzug, aber ob man das da gelten machen kann weiss ich nicht.

Du kannst doch vorher arbeiten gehen und dann von dort aus zum Seminar fahren, dann ist de Anfahrtszeit länger!

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XYZ68

01.12.2023 um 08:47 Uhr

Wenn es der Arbeitgeber so wünscht: Zur Arbeit fahren, rechtzeitig ab Arbeitsort starten, dabei bitte Witterungsverhältnisse mit berücksichtigen. Kosten für den Reiseweg trägt ja der Arbeitgeber. Von daher wird nicht viel Zeit für die Arbeit bleiben. Hier würde ich kein Fass aufmachen.

Unsere Personalleitung wollte auch bei uns, dass wir ganz genau abrechnen. Da das am Ende für den Arbeitgeber noch mehr Stunden waren, war das Thema gegessen.

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DummerHund

01.12.2023 um 09:04 Uhr

Bist du in Vollzeit Angestellt musst du leider schauen das du die 8 Std. irgendwie voll kriegst. Heißt vorher im Betrieb den arbeitsvertraglichen Pflichten nach gehen oder sich zu Dienstbeginn für Betriebsratsarbeit abmelden und Betriebsratsarbeit machen. Ist die Fahrtstrecke dann vom Betrieb aus länger, dann ist das halt so. Du fährst in den Betrieb, arbeitest oder machst BR Arbeit und machst vor Abfahrt oder nach Ankunft 30 min Pause und gehst dann zum Seminar. Ist die Unterkunft nicht direkt am Seminarort, berechne auch die Zeit dort zum einchecken mit. Ist das Seminar dann nach ein paar Tagen zu Ende, gilt für den Rückreisetag das gleiche. Wir haben es dann immer so gehalten das wir am Rückreisetag immer noch BR Arbeit im Betrieb gemacht haben.

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Muschelschubser

01.12.2023 um 09:28 Uhr

Wir haben da eine ganz pragmatische Lösung.

Gehen wir von 7 Stunden Arbeitszeit am Tag aus. Nun wird ein Seminar gebucht, das als Ganztagsseminar deklariert ist.

Geht ein Seminar 8 Stunden = Pech gehabt. Geht ein Seminar 6 Stunden = Glück gehabt.

Im Leben gleicht sich oftmals alles wieder aus.

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celestro

01.12.2023 um 10:42 Uhr

"Wir haben da eine ganz pragmatische Lösung."

Die dem TE aber leider so gar nicht weiterhilft. Denn:

"Mein Arbeitgeber möchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu sehen, sonst gewährt er nicht die vollen 8 Arbeitstunden Arbeitzeit von dem Tag."

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Damei81

01.12.2023 um 11:06 Uhr

so ein Gesetz bzw. Urteil gibt es meiner Achtens nicht.

Er bietet dir die Arbeit an und dann kannst du sie machen.

Oben sind doch Lösung genannt wurden. Länger Fahrtweg usw.

Er zahlt ja schonmal deine Fahrtweg, bei uns wird kein Fahrtweg bezahlt.

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fantil

01.12.2023 um 12:40 Uhr

Da du als BRM dazu verpflichtet bist dich fortzubilden und diese Seminare zu besuchen, dürfen dir daraus keine Nachteile entstehen. Sollte, wie du es schreibst, es dir nicht möglich sein, die Arbeitszeit aufzufüllen, ist dir der volle Arbeitstag zu vergüten.

§ 37 Abs. 2 BetrVG (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Siehe hierzu auch § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG

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Damei81

01.12.2023 um 12:50 Uhr

er hat aber nicht gesagt, warum es ihm nicht möglich ist!

Klar darf er nicht benachteiligt werden aber auch nicht bevorteilt!

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celestro

01.12.2023 um 13:01 Uhr

"er hat aber nicht gesagt, warum es ihm nicht möglich ist!"

Er schrieb doch:

"Die 2 fehlenden Stunden kann ich nicht an diesen Tag noch arbeiten, da der Arbeitgeber in der entgegen gesetzten Richtung liegt, als das Seminar ist. Es würde zeitlich gar nicht gehen."

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Damei81

01.12.2023 um 13:09 Uhr

wielange braucht er vom Seminar zum AG und umgedreht!

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DummerHund

01.12.2023 um 13:30 Uhr

Ich denke nur weil der AG entgegen gesetzt seine Niederlassung hat ist kein Grund das man nicht vor Start zum Seminar nicht dort hin fahren kann. Entscheidend ist, würde er mit Fahrt vom AG und anschließenden Seminar über seine Arbeitszeit kommen Die Fahrt zum Betrieb hin kann man ja nicht mitrechnen. Die hätte er ja auch wenn ich nicht zum Seminar müsste.

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takkus

04.12.2023 um 10:08 Uhr

"Mein Arbeitgeber möchte ein Gesetz oder ein Urteil dazu sehen, sonst gewährt er nicht die vollen 8 Arbeitstunden Arbeitzeit von dem Tag."-> verlang doch mal ein Gesetz oder Urteil in dem das steht, was der ArbGeb sagt.

K
Kehler

04.12.2023 um 11:00 Uhr

Zum Glück gibt es bei uns eine BV zu dem Thema. Alle Fortbildungen (egal ob BR oder nicht) die länger als 4 Std. dauern, ohne Fahrtzeit, wird als ganzer Arbeitstag gerechnet.

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