Mitbestimmung Arbeitszeit
Hallo, folgender Sachverhalt:
In unserem Betrieb gibt es eine Abteilung mit 6 Kollegen, die in der Regel in 2 Schichten arbeiten. Wenn viele Kundenaufträge da sind, wird auch in 3 Schichten gearbeitet. Dazu gibt es eine BV seit 2001. 2005 wurde eine weitere BV abgeschlossen, in dem beschrieben wird, dass die Kollegen auch im 5-Schichtsystem ( 2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht, dann 4 Tage frei ) mit Lohnausgleich arbeiten dürfen, wenn es zu Engpässen bei der Abarbeitung von Kundenauftägen kommen sollte. Die Kollegen bekommen dann Unterstützung aus anderen Bereichen, um die 5 Schichten abdecken zu können.
Jetzt haben wir vom AG einen Antrag bekommen, dass die Kollegen im 4 Schichtsystem über einige Wochen arbeiten sollen. Das wollen die Kollegen aber nicht. Nun stehen wir als BR natürlich da und müssen eine Entscheidung treffen. Wir wollen natürlich nicht, dass uns Kunden verloren gehen. Wie sollen wir es jetzt anstellen? Den Antrag ablehnen? Auf die BV´s pochen? Oder habt ihr da noch eine andere Idee? Für jede Antwort bin ich Dankbar.
MfG
Community-Antworten (1)
18.03.2011 um 15:10 Uhr
Grundproblem : zuwenig AN, kurzfristig erhöhtes Arbeitsaufkommen
ich würde den Ansatz wählen, dem AG zu signalisieren, daß man über eine entsprechende Prämie für die Kollegen befristet einer Regelung zustimmen könnte, obwohl Neueinstellungen eigentlich erforderlich wären
man wird sehen, was es dem AG wert wäre, keine Kunden zu verlieren
ich würde aujf jeden Fall eine "pragmatische" Lösung wählen vielleicht hat man ja auch ein Anliegen in der Schublade, das zwar nicht der Mitbestimmung unterliegt, aber als BR trotzdem gerne mal gereglt hätte.. nach dem Motto "eine Hand wäscht die andere" - Kompensationsgeschäft
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