Zwei Mitarbeiter unserer Firma, sitzen zusammen in einem Büro, sind angewiesen worden, ab nächste Woche für unbestimmte Zeit versetzte Arbeitszeiten zu fahren. D. h., das Büro muss/soll im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 18:15 Uhr besetzt sein. Mitarbeiter 1 soll von 6:00 - 14:15 Uhr und MA 2 von 10:00 18:15 Uhr arbeiten. Es exisitert keine BV für diese versetzte spez. Arbeitzeit

Frage 1:
Ist dies ohne gültige BV zulässig?

Frage 2:
Bedarf die Einführung dieser versetz. Arbeitszeit der Zustimmung/Mitsprache des BR?

Frage 3:
Ist dies zulässig wenn die restliche Belegschaft der Firma in einem Gleitzeitverhältnis mit einer Kernarbeitszeit von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr und einem Gleitzeitrahmen von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr arbeitet?

Vielen Dank für die Hilfe!
Bernd