Erstellt am 03.09.2014 um 21:04 Uhr von Pickel
1. Natürlich. wenn keine BV vorliegt, wird eben ohne BV entschieden.
2. ja
3. Zulässig wenn begründet ist vieles. Wenn der AG gute Gründe hat, weshalb bei diesen beiden MA die Schichten sich ergänzen müssen, kann er auch von einer allgemeinen Regelung abweichen. BR-Mitbestimmung natürlich inkl, die aber je nach Fall auch ersetzt werden könnte.
Erstellt am 04.09.2014 um 06:45 Uhr von Hoppel
@ BerndSchomber
"Es exisitert keine BV für diese versetzte spez. Arbeitzeit"
Gibt es denn eine BV "Gleitzeit", die uneingeschränkt für den gesamten Betrieb gilt?
Falls ja, kann auch der AG nicht einfach davon abweichen. Es kommt also auf den konkreten Regelungsinhalt dieser BV an. Lässt die BV keine abweichende Regelung zu, muss die BV gekündigt und neu verhandelt werden.
Ggf. könnte man als BR mit dem AG eine Regelungsabsprache treffen und dieses Arbeitszeitmodell für z.B. vier Wochen als Testmodell laufen lassen. Würde aber auch das Einverständnis der betroffenen KollegInnen voraussetzen; immerhin haben die im Falle einer wirksamen BV "Gleitzeit" auch einen Rechtsanspruch auf Erfüllung!
Was sagen denn die KollegInnen zu den Plänen des AG?
Erstellt am 04.09.2014 um 10:21 Uhr von Bürokrat
Nur der Vollständigkeit halber noch die Gesetzesgrundlage zu Frage 2:
BetrVG, § 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
...
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
Der Gleitzeitrahmen eurer BV reicht nur bis 18:00, nicht bis 18:15 Uhr.
Zudem ist in eurer BV doch wohl wahrscheinlich geregelt, dass der AN über den Beginn seiner Schicht innerhalb dieses Rahmens bestimmt, und nicht euer AG. Oder?
Erstellt am 04.09.2014 um 15:57 Uhr von gironimo
.... und versteht Eure Mitbestimmung nicht nur als rechtliche Richtigkeitskontrolle. Wenn Ihr sachliche Gründe habt, die gegen die Regelung spricht (z.B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie; hoher Aufwand wegen Fahrzeiten oder was auch immer), tragt sie beim AG vor und stimmt der Reglung nicht zu.
Dann müsst Ihr mit dem AG nach einen Kompromiss suchen.