Arbeitszeit und Mitbestimmung
Moin,
bei vielen Aspekten der Arbeitszeit ist der Betriebsrat ja in der Mitbestimmung. Wir als BR versuchen seit einiger Zeit, eine BV dazu abzuschließen. Dies wurde vom AG bisher blockiert, weil er für die Mitarbeiter größere Felxibilität wünscht. Nun ist es so, dass für einen Teil der Mitarbeiter:innen die Bestimmungen aus einer BV vor der Fusion (und vor unserer Zeit) gem. §613a BGB in den Arbeitsvertrages übergegangen sind.
Es ist tatsächlich so, dass dieses Zeitkorsett aus der alten BV recht eng ist. Nun hat ein Vorgesetzter vorgeschlagen, man könne, da Home-Office in seiner Abteilung aus DS-Gründen nicht möglich ist, den Arbeitszeitrahmen flexibler gestalten. Bisher darf man seine Arbeit zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr leisten, mit einer Kernarbeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr. (Letzteres wird allerding nicht mehr überwacht oder angemahnt).
Muss bei einer Erweiterung des Arbeitszeitrahmens für diese Mitarbeiter ebenfalls der Betriebsrat seine Zustimmung geben oder ist dies eine Sache zwischen AG und AN?
Und falls die Sache Mitbestimmungspflichtig ist: Kann man auch eine BV für eine bestimmte Abteilung abschließen? Oder eine BV, in der tatsächlich nur der Arbeitszeitrahmen festgelegt wird?
Danke für Euren Input
Gruß Enigmathika
Community-Antworten (6)
21.01.2021 um 12:24 Uhr
Wenn mehrere Arbeitnehmer betroffen sind ist der BR grundsätzlich in der Mitbestimmung. Natürlich kann eine BV für einzelne Gruppen oder Abteilungen abgeschlossen werden.
21.01.2021 um 15:24 Uhr
Ihr seid bei der Arbeitszeit voll in der Mitbestimmung. Da kann sich der AG viel Wünschen. Wenn ihr eine BV wollt, müsst ihr Druck machen. Fordert den AG auf zu verhandeln. Tut er es nicht, ruft die Einigungsstelle an. Das setzt natürlich voraus, dass ihr eine eigene Vorstellung davon habt, wie was geregelt sein sollte.
21.01.2021 um 15:41 Uhr
Zum Thema Arbeitszeit wurde in den vorherigen Antworten schon vieles geschrieben. Da ist der BR voll in der Mitbestimmung, bis hin zur Einigungsstelle. Ich weis nicht was ihr macht, aber das Thema Datenschutz als Ausschlußkriterium für Homeoffice zu nehmen ist reichlich schwach. Ich kenne mittlerweile soviele aus Banken und Behörden die von zu Hause aus arbeiten, dass dies für mich (zumindest zur Zeit) keinen Grund darstellt.
21.01.2021 um 16:15 Uhr
@UdoWoe
in der speziellen Abteilung geht es um die Kodierung und Abrechnung von Patientenakten. Von der digitalen Akte sind wir als kleine Krauter noch weit entfernt.
Ich bin durchaus dabei, das Thema Digitalisierung und Telearbeit weiter voranzutreiben, aber ich denke, dass man das nicht unbedingt in eine gemeinsame BV mit Arbeitszeit packen muss.
21.01.2021 um 16:19 Uhr
@Enigmathiak: O.K. Das sind natürlich Informationen die nicht bekannt waren. Das Thema DS hat nur bedingt etwas in einer BV Arbeitszeit zu suchen.
21.01.2021 um 16:24 Uhr
Ich danke Euch für die Anregeungen, ich habe schon mal ein grobes Gerüst entworfen und werde es auf der Nächsten Sitzung mit den Kolleg:innen besprechen.
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