Mitbestimmung bei Arbeitszeiten, Schichtdiensten und Seminarbesuchen
Hallo wir sind ein neu gewählter BR (der erste)in einer grossen Unternehmenskette... Ich habe doch einige fragen und hoffe ihr könnt mir mit Rat bei Seite stehen!? wir sind leider nicht tarifgebunden... 1.)Wir haben eine 7 tage woche, eine Kollegin erkrankte am Sonntag war Montag bereits wieder einsatzfähig, die Fehlzeiten wurden Ihr als Minusstunden abgezogen, ist das richtig??2.)wie siehts da mit den Sonntagszuschlägen aus?? 3.)Unserer Bereichsleiter ordnete kürzlich 5 Pflicht-seminare für alle Angestellten an, von denen 3 bezahlt werden, die anderen 2 müssen in der Freizeit geschehen??4.) das ist doch garnicht erlaubt, oder?5.)gibt es überhaupt Pflichtseminare?6.)Kann mir mein lieber chef eine Nebentätigkeit von ca. 8std. die Woche verbieten, obwohl ich weder bei der Konkurrenz, noch nachts arbeite und es keine Konflikte bei der ausübung gibt(bin Teilzeit 65 Std im monat angestellt)?und last but not least.....7.)wie gesagt arbeiten wir im einzelhandel Öffnungszeiten Mo-So 10-18 Uhr (8-19 Arbeitszeiten im schichtsystem)Nun ist es so, das jeder AN die Arbeitszeiten selbst verplant, wobei sich in dem Dienstplan erst Vollzeit zum Schluß Teilzeitkräfte eintragen dürfen. Wo das Problem der Mütter liegt, diese müssen dann,weil keine anderen Schichten mehr offen sind, zum Beispiel eine Schicht um 8 beginnen wobei diese 2 Schulpflichtige Kinder hat(6 und 9 Jahre), Sprich:sie kann die vorgegebenen Schichten nicht arbeiten, weil Sie dann Ihre Kinder allein lassen müsste...gibt es da gesetze die Müttern da helfen? sorry für die vielen Fragen....;-)
Community-Antworten (3)
11.01.2008 um 12:18 Uhr
@weisskeinen Schulungen?
1.) Geht bedingt...da müsste man das Schichtsystem kennen und den AV 2.) Warum sollte es diese geben? 3.) Geht nicht! Entweder alles oder gar nicht. Auch gilt es hier die MBR des BR zu beachten. 4.) s.o. 5.) ja 6.) Nein. Er hat auch kaum was zu genehmigen - er muss nur zur Kenntnis nehmen. 7.) Nein/Ganz vielleicht - höchstens wenn der BR sich mal intensiver mit dem Thema AZ beschäftigt und dem AG mit einer BV das Leben ein wenig schwerer macht
11.01.2008 um 12:28 Uhr
@Kölner Ab dem wievielten Krankheitstag braucht der AG eine Krankmeldung? Schulungen kommen langsam P.s. einköpfiger BR::::
11.01.2008 um 13:04 Uhr
@weisskeinen Kommt darauf an! je nachdem was der AG im AV ggf. zusätzlich zum EntgFG gesagt hat. Ansonsten NACH dem 3. Tag der AU muss der AN eine ärztliche AU-Beschinigung vorlegen. Eine Krankmeldung muss der AN allerdings SOFORT geben.
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