Arbeitszeit - kann BR mitbestimmen
Habe eine Frage zum Thema Arbeitszeit (IG Metall): in unserer Firma arbeiten die AN zurzeit alle 40 Std. wöchentlich, einige haben einen entsprechenden Arbeitsvertrag, andere haben einen alten Vertrag über 37,5 Std. Der Betriebsrat hat auf dringen des AG der höheren Arbeitszeit (ohne Lohnausgleich) zugestimt, auch haben die AN in einer geheimen Abstimmung hier zugestimmt. Wichtig noch der AG ist nicht tarifgebunden und keinem AG-Verband angeschlossen. Kann der jetzt neu gewählte BR eine Vereinbarung bzgl. der Arbeitszeit mit dem AG vereinbaren????
Community-Antworten (4)
13.11.2007 um 21:34 Uhr
keine rechtsgültige - siehe §77Abs3. Ich gehe sogar soweit, dass ihr eine grobe Pflichtverletzung begeht, wenn ihr darüber eine BV machen würdet, was das für Folgen haben kann, solltest du wissen!
13.11.2007 um 21:43 Uhr
@mokaka Ich gehe noch einen Schritt weiter als Don Johnson: Ein solcher BR vergeht sich mit einer solchen BV an den AN (Individualrecht) und scheint sich nicht zu schade zu sein, sich zum Wohle des AG zu prostituieren!
13.11.2007 um 22:45 Uhr
Wenn das Arbeitszeitvolumen im Arbeitsvertrag geregelt ist, dürfte das eindeutig Individualrecht sein. Hier kann weder durch Tarifvertrag noch durch einer Betriebsvereinbarung etwas anderes geregelt werden. Der Arbeitgeber dürfte das wissen und der BR sollte so etwas wissen.
14.11.2007 um 12:51 Uhr
mokaka, und noch eins weiter:
ihr solltet die AN auffordern, keinesfalls neue Arbeitsverträge abzuschließen, denn wie Du den anderen Beiträgen entnehmen kannst, gilt der AV bei fehlender Tarifbindung vor, solange es keine dynamische Verweisklausel in den AVen auf einen TV gibt.
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