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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung Arbeitszeiten

M
Multitask
Jan 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein relatives "junges" BR-Gremium und beschäftigen uns mit folgender Frage und wollten Eure Meinung dazu:

Eine BR-Kollegin (seit über 15 Jahren im Unternehmen tätig) übernimmt seit einigen Monaten die Krankheitsvertretung einer Kollegin in einer anderen Abteilung. Das Ganze ging formlos über die Bühne (mündliche Vereinbarung sozusagen). Der Kollegin wurde nun offeriert, dass ihre bisher bestehende Zusatzvereinbarung (statt üblichen 37,5 Std.-Woche -> 42 Std. Woche gegen entsprechender Vergütung) ab Anfang Januar nicht mehr verlängert wird, da unser Chef der Meinung ist, dass das Arbeitsvolumen in der zu vertretenden Abteilung für 37,5 Stunden (wöchentlich) völlig ausreichend sei. Die BR-Kollegin hat von sich aus noch vor Weihnachten vorgeschlagen, die etwaigen Minusstunden in ihrer üblichen Abteilung abzuarbeiten, sodass die Zusatzvereinbarung so oder so beibehalten werden kann. Der Chef weigert sich trotz der Vorschläge die Zusatzvereinbarung beizubehalten. Wir als BR wurden offiziel nicht darüber informiert, dass hier die Zusatzvereinbarung (die im übrigen immer auf befristet ausgestellt wird) nicht verlängert werden soll. Wir denken, dass er gegen so einige §§ verstößt und würden ihm das gern (auch als Beschluss) schriftlich weiterleiten - wollten aber gern von Euch als erfahrenere BRs befragen, wie man hier am klügsten vorgehen sollte.

kollegiale Grüße

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Community-Antworten (3)

U
UdoWoe

13.01.2020 um 09:37 Uhr

Hier sind mehrere Fehler gemacht worden. Die Anhörung der Versetzung fehlt. Es besteht nur eine mündliche Aussage zum befristeten Vertrag. Wenn einen Befristung ausläuft, dann ist das so. Zumal es einen Sachgrund für die Befristung gab. Ist die kranke Kollegin wieder zurück? Ich würde versuchen als BR noch etwas schrifliches im Nachhinein zu bekommen. Fraglich ob die Personalabteilung sich darauf einlässt. Sehr aber keine große Chance.

M
Multitask

14.01.2020 um 09:11 Uhr

Hallo,

zunächst vielen Dank für die Antwort. Die Zusatzvereinbarung wurde erstmals aus sozialen/finanziellen Belangen vor über 2 Jahren festgelegt. Aufgrund einer Standortverlegung wurde diese Vereinbarung getroffen, sodass die Kollegin weiterhin für die Firma tätig werden konnte. Durch die Beendigung dieser Zusatzvereinbarung würde für der Kollegin ein finanzielles wie auch soziales Desaster entstehen. Aus unserer Sicht ist die Entscheidung des Chefs völlig unnötig und ungerechtfertigt, da am Standort genügend Arbeit wäre, wo man dann und wann aushelfen könnte. Es sei hinzuzufügen (und um die Frage zu beantworten), dass die zu vertretende Kollegin bis auf weiteres bzw. auf unbestimmte Zeit im Krankenstand ist.

P
Pjöööng

14.01.2020 um 10:41 Uhr

"Wir denken, dass er gegen so einige §§ verstößt und würden ihm das gern (auch als Beschluss) schriftlich weiterleiten"

Naja, ob das am klügsten ist?Aber Ihr kennt Euren Chef besser als wir.

Schaust Du mal hier: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung_von_Vertragsbestandteilen.html#tocitem7

Was mir bei der ganzen Sachlage nicht klar ist: Was ist denn mit der Arbeit passiert die die Kollegin zuvor gemacht hat?

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