Wochen-Arbeitszeit für AT
Hallo,
ich frage mich seit Jahren, was für eine Arbeitszeit ich habe, da in meinem AT-Vertrag keine Arbeitszeit genannt wird, sondern nur, dass ich mich verpflichte Mehrarbeit zu leisten. Bei uns im Betrieb gibt es mehrheitlich Tarifangestellte und einige ATs. Bei einigen ATs steht eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden im Vertrag, aber bei mir nicht.
Gilt dann für mich einfach der Tarif? Meine Auffassung ist, mein AT-Vertrag regelt dass, was anders ist als im Tarif. Und da nix über die Arbeitszeit gesagt wird, also Tarif.
Aber ist das so? Wir ATs sind angewiesen - aber darüber gibt es keine BV oder schriftliche Anweisung - täglich pauschal 8 Stunden in unsere Arbeitszeitverwaltung einzugeben. Da wir auch nicht stempeln müssen, kann keiner etwas sagen...
Und wie isses?
Community-Antworten (4)
03.03.2011 um 15:53 Uhr
IMHO gilt für euch AT´s, sofern vertraglich nichts geregelt ist, die betriebsübliche Arbeitszeit. Wenn ich das oben richtig gelesen haben, ist diese bei euch in der Regel 40 Stunden pro Wochen. Demnach sollte diese auch für Dich gelten. Im Zweifel schau mal in den § 75 BetrVG, bzw. in den Kommentierungen. Da ist die Gleichbehandlung geregelt.
03.03.2011 um 18:27 Uhr
hm, ja und nein.
Die tariflichen MAs (ca. 100) habe 35 Std. und für die ca. 30 ATs ist's unterschiedlich im Abreitsvertrag festgehalten...
@Ulrik: Im Däubler hab ich in den Kommentaren zum §75 nichts gefunden, was die Arbeitszeit betrifft. Muss ich da auf den Fitting warten (gestern bestellt) oder kannst Du mir 'n genaueren Hinweis geben?
04.03.2011 um 09:20 Uhr
Hi Köfte,
den Däubler habe ich leider nicht. Im Fitting zu § 75 BetrVG ist ab Rn 30 die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung Zusammengefasst. Da steht u. a., daß der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Arbeitsbedingungen gilt, nicht nur für die im AGG genannten Gruppen, sondern auch darüber hinaus. Demnach sind unsachliche Differenzierungen zum Nachteil einzelner AN oder AN-Gruppen verboten (BAG 14.03.07 AP 204). Unsachlich ist eine unterschiedliche Behandlung, die nicht aus vernünftigen Gründen erfolgt.
04.03.2011 um 11:10 Uhr
@Köfte
Auch im AT-Bereich gilt grundsätzlich das Bestimmtheitsgebot (abgeleitet u.a. aus §307 BGB), d.h. auch der AT-AN muss aus seinem Vertrag erkennen können welche Arbeitsleistung (auch von der Dauer her) er für das vereinbarte Entgelt zu erbringen hat.
So ist die Verpflichtung zu unbezahlter Mehrarbeit bei einer geltenden Mindestabstandsklausel z.B. aus TV nur dann zulässig wenn aus der Einkommenshöhe zu erkennen ist, das ein AT-AN auch bei extensiver Nutzung unbezahlter Mehrarbeit besser gestellt ist als ein TV-AN bei gleich hohem Mehrarbeitsvolumen. Das wird oft nicht der Fall sein, da dazu das Einkommen ERHEBLICH über dem Mindestgehalt für AT liegen muss. Liegt es nur geringfügig darüber (also in einem Bereich den ein Nicht-AT auch erreichen könnte wenn er in üblichem Maße Mehrarbeit leisten, z.B. 5 Stunden/Wochen inkl. evtl. Mehrarbeitszuschläge), so verstößt eine pauschale Verpflichtung zu unbezahlter Mehrarbeit gegen das Transparenzgebot und wird damit unwirksam.
In diesem Sinne muss auch erkennbar sein, wie viele Stunden Regelarbeitszeit durch das AT-Gehalt abgedeckt sind. Im Bereich wo ein Abstandsgebot gilt wird dieses oft auch eindeutig einer Wochenstundenzahl zugeordnet. So weit AG und AN keine ausdrückliche Bestimmung der Wochenarbeitszeit treffen wird im Sinne des Transparenzgebots von der betriebsüblichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit (in diesem Fall Tarif 35h) auszugehen sein.
Ich würde dann mal in die Tariftabellen schauen ob da ein Mindestgehalt für AT vermerkt ist und dann schauen wie weit ich darüber liege und dann nachrechnen wie viele Mehrarbeitsstunden (bezogen auf die 35h-Woche) durch mein Gehalt abgedeckt sind. Falls da dann nicht ein richtig fetter Batzen rauskommt würde ich sagen: Mehrarbeit ist nicht, zumindest nicht unbegrenzt unbezahlt.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Lohntarife
ÄlterIch habe mal eine Frage zu unserer Tarifpolitik , hier um den Lohntarifvertrag SHK 2009 wie im Anhang. 1 Frage lautet : § 6 Absatz 1 sagt doch aus , das der AG die Kosten für öffentliche Verkehr
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
Vergütete Arbeitszeit vs. Anwesenheitszeit
ÄlterLiebes Forum ich habe eine dringliche Frage und ich bin der Auffassung, dass etwas in der Berechnung des Gehalts nicht rechtens sein kann. Ich hoffe Ihr gebt den Input den ich brauche. Folgende Bedin